Ab dem 1. Mai 2007 können bei der KfW Bankengruppe wieder Förderungen in Form von zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen für Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie beantragt werden. Darüber haben das Bundesumweltministerium und die KfW einen bis 2011 geltenden Vertrag abgeschlossen. Einzelheiten zur Förderung und zu den Förderbedingungen sind in Kürze unter www.kfw-foerderbank.de zu erhalten.
Zuschüsse für Tiefengeothermie können wieder beantragt werden
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