Die Kreisverwaltung südliche Weinstrasse verkündete gestern die Entscheidung, dass die Baugenehmigung für das Kraftwerk im rheinland-pfälzischen Insheim erteilt wurde.
Das kantonale Verwaltungsgericht wirft den Stadtwerken St. Gallen (Schweiz) vor den "Grundsatz der Transparenz" verletzt zu haben. Gegen die Bohrvergabe hatten zwei deutsche Firmen geklagt.