Branche sieht Licht und Schatten beim neuen EEG

Thema im Fokus 6-2014 | Marcus Brian

Der Bundestag hat Ende vergangene Woche 2014 eine weitgehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Am 11. Juli wird die Zustimmung des Bundesrats erwartet, so dass das Gesetz wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten kann. 14 Abgeordnete der großen Koalition stimmten dagegen, darunter auch der ehemalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen. In der hitzigen Endphase der Verhandlungen im Bundestag ging es vor allem um die Belastung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem Strom und die Umlagenermäßigung für die stromintensive Industrie.

Bis Anfang dieser Woche war noch unklar, ob dem Gesetz nicht doch noch von anderer Seite Ungemach droht: Beim Europäischen Gerichtshof war eine Klage anhängig, die nationalen Fördersystemen den Garaus gemacht hätte. Mit ihrem Rechtspruch haben die Richter nun nationalen Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien den Rücken gestärkt. Nach Ansicht des Gerichtshofes würden sie zwar den freien Warenverkehr innerhalb der EU beschränken, aber diese Beschränkung sei durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klima-Veränderungen zu bekämpfen.

Für die Geothermie hat sich gegenüber dem letzten Entwurf des Gesetzes eine wichtige Bestimmung geändert: In Paragraph 102 wird jetzt geregelt, dass der Geothermie längere Übergangsfristen bis zur verpflichtenden Ausschreibung eingeräumt und sie damit der Offshore-Windenergie gleichgestellt wird. Anspruch auf eine EEG-Vergütung von 25,2 Cent pro Kilowattstunde haben demnach Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 erstmals eine Zulassung nach § 51 Absatz 1 des Bundesberggesetzes für die Aufsuchung erhalten haben und vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind. Damit wurde auch eine der zentralen Forderungen der Branche erfüllt, die zuletzt auf der Internationalen Geothermiekonferenz (IGC) in Freiburg die geplante Regelung mit einer Ausschreibungspflicht bereits ab 2017 heftig kritisierte. Der bei der IGC anwesende CDU-Bundestagsabgeordnete Mattern von Marshall hatte versprochen, sich in Berlin für eine längere Übergangsfrist einzusetzen.

Die Änderung wurde von der Branche mit Erleichterung aufgenommen. „Diese Regelung schafft Investitionssicherheit für aktuelle Projekte und Vorhaben, die in den nächsten zwei Jahren gestartet werden“, so Dr. Erwin Knapek, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie und Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie auf dem Verbandsportal www.geothermie.de.

Auch die Projektentwickler atmen ein wenig auf: „Aufgrund der seit Anfang 2013 anhaltenden Diskussionen um die Reform des EEG bestand eine große Rechtsunsicherheit für die Umsetzung von Geothermieprojekten. Wir begrüßen es, dass nun die neue Version des EEG vom Bundestag verabschiedet wurde und dass durch die neue Übergangsregelung die dringend notwendige Planungssicherheit für Investitionen hergestellt wurde“, sagt Dr. Markus Wiendieck von Erdwärme Bayern gegenüber dem Informationsportal Tiefe Geothermie.

Bernhard Gubo, Geschäftsführer des Projektentwicklers Geoenergie Bayern, ist ebenfalls verhalten positiv gestimmt: „Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen EEG, auch wenn das Gesetz nicht die beste Basis für den weiteren Ausbau der Geothermie darstellt. Das letzte Jahr des kompletten Stillstandes in der Geothermie ist damit hoffentlich vorüber. Viele geplante und genehmigte Projekte können nun endlich umgesetzt oder abgeschlossen werden. Zusammen mit den Kommunen und Städten werden wir die sinnvollen Kraft-Wärme-Projekte in Bayern wieder angehen.“ Zugleich warnt er aber davor, immer wieder die Rahmenbedingungen zu verändern oder gar, noch einmal öffentlich zu überlegen, ob der Vertrauensschutz angetastet wird: „Noch eine weitere von der Politik verursachte Krise wird die Geothermie schwerlich überleben."

Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) freut sich ebenso über die Nachricht, dass die Übergangsfrist verlängert wurde. „Dieser Zeitraum wäre für uns machbar“, sagte er auf Nachfrage des Münchner Merkur. Die unsichere Aussicht bezüglich der möglichen Vergütung war einer der Gründe, warum es mit dem 70 Millionen Euro schweren Geothermieprojekt zuletzt nicht weiterging. Ein anderer Grund war die fehlende Fündigkeitsversicherung. Der Versicherer war abgesprungen, nachdem bei der Geothermiebohrung in Gelting deutlich weniger Wasser gefördert wurde als prognostiziert. „Aber jetzt haben wir eine deutlich bessere Verhandlungsposition“, sagt Löwis im Merkur. Man wolle sich das EEG nun im Detail anschauen, beraten und Gespräche führen.

Trotzdem herrscht in der Branche kein eitel Sonnenschein – der in vier Jahren anstehende Start der Degression der Einspeisevergütung verdirbt die Laune: „Leider bleibt die zu schnelle Tarifdegression ab 2018 unverändert, obwohl die politische Diskussion seit 2013 der Branche wertvolle Zeit gekostet hat", so Wiendieck von Erdwärme Bayern. Das neue EEG sieht vor, dass die Einspeisevergütung ab dem 1. Januar 2018 um jährlich fünf Prozent sinkt. Anlagen, die beispielsweise 2018 in Betrieb gehen, erhalten entsprechend nur noch 23,94 Cent pro Kilowattstunde.

Knapek sieht in der beschlossenen EEG-Novelle dennoch ein wichtiges Zeichen für die Branche. „Die geothermische Stromerzeugung in Deutschland ist noch jung. Daher ist es sinnvoll, sie nicht mit etablierten Erneuerbaren Energien über einen Kamm zu scheren“, stellt Knapek auf www.geothermie.de fest. „Sieben Geothermiekraftwerke erzeugen derzeit Strom. Sie sind erst in den vergangenen sieben Jahren in Betrieb gegangen. Es sollen noch deutlich mehr werden und das EEG bildet dafür eine ordentliche Grundlage.“Bild entfernt.

Die neuen Regelungen des EEG und die Frage, wie eine Geothermieprojekt auch angesichts der ab 2018 anstehenden Degression wirtschaftlich gestaltet werden kann, werden auch im Fokus des 2. Praxisforums Geothermie.Bayern sein, das vom 8. bis 9. Oktober in München stattfinden wird. Bis einschließlich 8. August sind die regulären Teilnehmerpreise um 10% ermäßigt. Hier finden Sie weitere Informationen und die Möglichkeit, sich online anzumelden
 

Die Beschlussempfehlung zum EEG und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) für den Bundestag finden Sie hier.