Bürgerinitiative scheitert mit Petition im Bayerischen Landtag

Thema im Fokus 10-2011 | Enerchange

Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat Ende vergangener Woche eine Petition einer Bürgerinitiative (BI) aus dem Raum Starnberger See gegen ein geothermisches Kraftwerk am Starnberger See zurückgewiesen. Alle von der BI vorgetragenen Bedenken hätten sich, wie die Stellungnahme der Staatsregierung zu der Petition zeigt, als unbegründet erwiesen. So sei zum Beispiel weder das Landschaftsschutzgebiet am Westufer des Starnberger Sees gefährdet noch müsse man nach Ansicht des Landesamts für Umweltschutz im Molassebecken Angst vor Erschütterungen durch den Betrieb von Geothermieanlagen haben. Behauptungen der BI, wonach Thermalwasser in den Starnberger geleitet werde, wurde ebenso zurückgewiesen wie die, dass Bohrklein über den in den Starnberger See fließenden Rötelbach entsorgt werde. Bisher wurde an keiner deutschen Geothermieanlage Thermalwasser ungefiltert und ungekühlt in einen Vorfluter eingeleitet, was von behördlicher Seite auch nicht genehmigungsfähig wäre.

In der Petition hatte die BI auch vorgebracht, dass Geothermieanlagen nicht zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich zählen können. Tatsächlich gehören Geothermieanlagen bislang nicht zu den im § 35 Baugesetzbuch (BauBG) geregelten so genannten „privilegierten Bauvorhaben“ – ganz im Gegensatz zu Windrädern, Bioenergieanlagen und Wasserkraftwerken. Solche Vorhaben dürfen auch im Außenbereich realisiert werden, also auf Flächen, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Diese Bauvorhaben stellen damit eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass der Außenbereich vor baulicher Inanspruchnahme und damit allgemein vor Zersiedelung geschützt werden soll, da sie als Energieversorgungsanlagen von öffentlichem Interesse sind und auch durch die Ortsgebundenheit der Anlagen als privilegiert angesehen werden.

Ende Mai dieses Jahres haben sich zahlreiche bayerische Landtagsabgeordnete in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, diese Privilegierung auch auf Geothermieanlagen auszudehnen. Ziel ist es eine absolute Privilegierung anzustreben, die eine Anlage erlaubt, wenn keine Andersausweisung durch die Gemeinde im Flächennutzungsplan erfolgt ist. Das soll auch zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Baurechts führen. Für diese absolute Privilegierung ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, der Landratsämter und der entsprechenden Bezirksregierungen notwendig, wobei die Bezirksregierung das letzte Wort hat. Dies würde eine einfachere Umsetzung von Geothermieprojekten ermöglichen, unter anderem weil die Anlagen dann grundsätzlich außerhalb bebauter Ortsteile und auch ohne Bebauungsplan realisiert werden könnten. „Natürlich müssen trotzdem alle Emissions- und Immissionsvorschriften eingehalten werden“, stellt Dr. Erwin Knapek, Vorsitzender des Wirtschaftsforum Geothermie klar. Auch eine Beteiligung der betroffenen Nachbarn und Gemeinden sei unerlässlich.

Bis die Privilegierung bundesweit geregelt ist, muss im Einzelfall darüber entschieden werden. Im Falle des von BE Geothermal geplanten Geothermieprojekts in Bernried sehen Landratsamt Weilheim, Wirtschaftsministerium und Wirtschaftsausschuss die Privilegierung grundsätzlich als gegeben an. Die rechtlich bindende Beurteilung hat allerdings das Landratsamt zu treffen, so dass der Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt darüber noch nicht befinden konnte. Der Abgeordnete der Grünen im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags, Ludwig Hartmann, hatte der Bürgerinitiative deshalb vorgeschlagen, die Petition nach Klärung dieses offenen Punktes noch einmal in veränderter Form einzubringen. Ob die BI diesem Rat folgen werden, ließen die Petenten offen; den Widerstand gegenüber dem geplanten Kraftwerk werden sie aber zweifellos aufrecht halten.

„Die Blockade-Haltung der Bürgerinitiativen gegenüber der Nutzung der Tiefen Geothermie und damit einer erneuerbarer Energiequelle ist unseres Erachtens grob fahrlässig und gefährdet Arbeitsplätze in Bayern“, resümiert Knapek. „Angesichts von Klimaschutz und  Klimawandel und der Notwendigkeit, Energie dort bereit zustellen, wo sie gebraucht wird, muss unser Augenmerk der Nutzung heimischer CO2 –freier Ressourcen gelten“, stellt Knapek klar. „Denn ohne Klimaschutz ist aller Naturschutz nur Augenwischerei.“