Der neue Mann im Bundesumweltministerium

Thema im Fokus 10-2009 | Enerchange

Die Ernennung Norbert Röttgens zum neuen Umweltminister in der schwarz-gelben Bundesregierung kam überraschend. Als parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und wichtigster Berater von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde der 44-jährige Jurist mit wirtschaftspolitischen Kompetenzen vor allem als möglicher Kandidat für den Posten des Kanzleramtchefs gehandelt. Norbert Röttgen war bisher noch nicht öffentlich präsent bei den Themen der Umweltpolitik. Doch ihm wird nicht nur ein weiter politischer Blickwinkel sondern auch ein Faible für eine schwarz-grüne Koalition nachgesagt. Es bleibt abzuwarten inwieweit dies die Zukunft der tiefen Geothermie in Deutschland prägen wird. Denn eines der wichtigsten Aufgabenfelder des Umweltministers ist die Förderung der Erneuerbaren Energien.Seine Parteikarriere startete Röttgen 1982 als er mit 17 Jahren der CDU beitrat. Zwischen 1992 und 1996 war es Landesvorsitzender der Jungen Union in NRW und von 2000 bis 2002 Vize der nordrhein-westfälischen Landesgruppe im Bundestag. Seit 1994 ist der gebürtige Rheinlandpfälzer Mitglied des Deutschen Bundestages. Nachdem er 2002 das Amt des rechtspolitischen Sprechers der Unions-Fraktion innehatte, folgte 2005 die Ernennung zum Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU. 2006 war Röttgen gezwungen, auf des Amt des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zu verzichten, nachdem er bekannt gab, sein Abgeordnetenmandat nicht bis zur Bundestagswahl 2009 niederlegen zu wollen.
Trotz seiner wirtschaftspolitischen Neigungen ist Röttgen nun Umweltminister der neuen Regierung, die wiederum grundsätzlich an den energiepolitischen Zielen der Großen Koalition festhält. Feste Bestandteile des Koalitionsvertrages sind die Reduzierung von Treibhausgasen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wie Röttgen in einem Handelsblatt-Interview betont hat, sieht er in den erneuerbaren Energien die Chance für eine ökonomische Modernisierungsstrategie für die Volkswirtschaften weltweit.
Im Mix der erneuerbaren Energien kann die in Deutschland noch relativ junge Technologie der Nutzung tiefengeothermischer Ressourcen als witterungsunabhängige und damit auch ganzjährig verfügbare Energieform eine bedeutende Rolle spielen. Die Technologie steht erst am Anfang der Effizienzentwicklung. Um dieses Prozess zu unterstützen und die Ziele des vom Bundestag im Jahr 2004 angenommenen TAB-Berichtes zu erfüllen, ist es wichtig, auch die Forschungsförderung sinnvoll weiterzuentwickeln. Vor allem im Hinblick auf die Förderung petrothermaler Kraftwerke und die Erforschung der Langzeitstabilität von geothermischen Anlagen, was auch die Bewertung und Minimierung mikroseismischer Aktivitäten einschließt.
Nach den Plänen der neuen Regierung soll zum 1.1.2012 eine vorgezogene Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Mit Änderungen für die tiefe Geothermie ist dabei nicht zu rechnen. Denn die Vergütung für Strom aus tiefengeothermischen Anlagen mit Boni für die Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und petrothermalen Systemen ist bis zum 31.12.2015 durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vom 25. Oktober 2008 geregelt.
Neben dem EEG spielt auch das Marktanreizprogramm (MAP) eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien. Es ist laut Koalitionsvertrag das entscheidende Mittel zum Ausbau der wärmegeführten erneuerbaren Energien. "Nur wenn die Förderung Tiefengeothermischer Kraftwerke durch EEG und MAP zumindest wie bisher beibehalten wird, kann Tiefengeothermie ihren Beitrag im Strom- und Wärmemarkt leisten. Die Langfristigkeit der Errichtung dieser Anlagen und die hohen Anfangsinvestitionen verlangen Investitionssicherheit und verbieten kurzfristiges Experimentieren an den Fördersystemen" meint Horst Rüter, Vize-Präsident der Geothermischen Vereinigung - Bundesverband Geothermie.
Wichtig für die weitere Entwicklung der tiefen Geothermie ist auch die zukünftige Ausgestaltung des CCS-Gesetzes. Hier darf es zu keiner Beeinträchtigung der tiefen Geothermie kommen, beispielsweise durch die einseitige Vergabe von Konzessionsfeldern. "Die im ersten Entwurf angedachte Bevorzugung von CCS hätte zu einer Flächenbevorratung in großem Stil und zu einem Aus für alle noch nicht genehmigten Geothermieprojekte geführt. Geothermie und generell nachhaltige Energien müssen bei einem neuen Anlauf deutlich einen Vorrang bei der Nutzung unterirdischen Raums gegenüber einer Brückentechnologie haben. Dies stört eine gründliche Erprobung von CCS an geeigneten Standorten nicht", so Horst Rüter abschließend.
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