Die EEG-Novelle - Zündfunke für Boom in der Geothermiebranche?

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Am 6. Juni 2008 hat der deutsche Bundestag den Entwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) samt Änderungsanträgen verabschiedet. Die Geothermie-Branche wertet die Novelle weitgehend als Durchbruch und ist optimistisch gestimmt. "Die neuen Richtlinien sind ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung", betont Thorsten Weimann, Geschäftsführer der Global Engineering & Consulting-Company GmbH (gec-co). Mit der neuen Einspeisevergütung sei nun endlich eine Risiko-adäquate Verzinsung des Eigenkapitals möglich. "Dies wird die Investitionsbereitschaft steigern und einen Branchenboom auslösen", glaubt Weimann.
Die Einspeisevergütung für Geothermie-Kraftwerke setzt sich künftig aus einer Grundvergütung und bis zu drei verschiedenen Boni zusammen. Die Höhe der Grundvergütung hängt dabei von der Leistungsfähigkeit des Kraftwerks ab: So erhalten Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis inklusive 10 MW 16 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, Strom aus Kraftwerken mit mehr als 10 MW soll zukünftig mit 10,5 ct/kWh vergütet werden. Bisher lag die maximale Vergütung bei 15 ct/kWh, die minimale (für Kraftwerke mit mehr als 20 MW) bei 7,16 ct/kWh. Neu eingeführt wurde auch ein Frühstarterbonus und zwei Technologieboni. Demnach erhalten alle Kraftwerke, die noch vor Ende 2015 ans Netz gehen, eine Zusatzvergütung von 4 ct/kWh. Wird gleichzeitig die Wärme genutzt, sieht die Novelle für Anlagen bis 10 MW einen Wärmenutzungs-Bonus von 3 ct/kWh vor. Kommen zudem petrogeothermale Techniken wie das Hot-Fractured-Rock-Verfahren (HFR) zum Einsatz, ist ein weiterer Bonus von 4 ct/kWh vorgesehen. Im besten Fall erhalten Geothermie-Kraftwerke damit eine Gesamtververgütung von 27 ct/kWh. Ab 2010 unterliegt die Einspeisevergütung einer jährlichen Degression von 1%.
"Der Frühstarterbonus ist der eigentliche Kick und wir spüren die Wirkung der politischen Beschlüsse direkt", berichtet Wolfgang Bauer, Geschäftsführer der Geoenergy Consulting GmbH. Seit Bekanntgabe hätten Anfragen nach Beratungsgesprächen drastisch zugenommen. Projekte, die bislang in den Startlöchern waren, kämen dank der geplanten Gesetzesänderung nun in den Umsetzungsprozess.
Obwohl die Erwartungen der Branche nicht zu hundert Prozent erfüllt wurden, "entsprechen die beschlossenen Ergebnisse im wesentlichen den Forderungen der großen Energieunternehmen und des Wirtschaftsforums Geothermie", berichtet Erwin Knapek, Vorsitzender des Wirtschaftsforums und Altbürgermeister der Gemeinde Unterhaching. "Vor allem der Industrie wurde damit ein Zeichen gesetzt, dass es sich lohnt in die Geothermie zu investieren", so Knapek weiter. Die Gemeinde Unterhaching, deren Geothermiekraftwerk seit 2007 Fernwärme liefert und dieses Jahr mit der Stromerzeugung begonnen hat, profitiere laut ihres Altbürgermeisters insbesondere von dem neu festgesetzten Wärmebonus. "Aus kommunaler Sicht gewinnen die Wärmeabnehmer von dem Gesetzesentwurf. Sie erhalten eine Energieversorgung zu vernünftigen Preisen und sind unabhängig von fossiler Energie", erläutert Knapek.
Einen eher langfristigen Erfolg verspricht sich das Bohrunternehmen Hekla Energy GmbH. "Während sich bei Projektentwicklern die Gesetzesnovelle sofort bemerkbar macht, gehen wir als Dienstleister von einer positiven Marktentwicklung aus, die deutlich in ein bis zwei Jahren zu spüren sein wird" berichtet Betriebsleiter Uwe Bokemüller.
Auch Tilo Wachter von der Süddeutsche Geothermie-Projekte Gesellschaft GmbH & Co. KG (SGG) bewertet die Beschlüsse als Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig gewesen sei. Laut Wachter werden jedoch ausschließlich die Unternehmen profitieren, die über privilegierte Bergrechte verfügen, d. h. solche mit überdurchschnittlich geologischen Eignungsgraden. Er kommt deshalb zu dem nüchternen Urteil: "In einen Goldrausch verfallen wir dank der Novelle nicht. Zieht man die Windenergie als Beispiel heran, so wird deutlich, dass die Geothermie angesichts der einzugehenden Risiken nach wie vor unterfördert ist." Des weiteren sei nicht nur die Vergütung im Rahmen des EEG für das Vorantreiben von Geothermieprojekten entscheidend, sondern auch die baurechtlichen Bestimmungen des Bundesbaugesetztes. So wäre es beispielsweise notwendig, Geothermieanlagen im Bundesbaugesetz als privilegierte Bauvorhaben festzusetzen, um den Bau von Kraftwerken zu fördern.
Die Geothermiebranche solle jedenfalls keine Zeit verlieren und "so schnell wie möglich die Lernkurve durchlaufen", meint Curd Bems, Geschäftsführer der Exorka International Limited München. Mit jedem Kraftwerk würden wertvolle Erfahrungen gesammelt, die helfen, die Gestehungskosten zukünftiger Projekte zu reduzieren. Ziel sollte laut Bems sein, bis Ende 2015 so "günstige" Kraftwerke zu bauen, damit der Wegfall des Bonus keine wirtschaftlichen Einbußen für Projekte ab dieser Zeit bedeute.
Nachdem das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, wird es nun noch dem Bundesrat vorgelegt, der in seiner Sitzung am 4. Juli abschließend Stellung dazu nehmen wird. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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