EEG-Novelle: Zu viel zum Sterben aber zu wenig zum Leben?

Thema im Fokus 4-2014 | Marcus Brian

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die deutsche Tiefengeothermie-Branche ein Stück Verlässlichkeit zurück erhalten“, schrieb das Wirtschaftsforum Geothermie vor rund zwei Wochen, als das Bundeskabinett grünes Licht für die Gesetzesvorlage von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gab und damit den Weg für das nun folgende parlamentarische Verfahren frei machte.

Tatsächlich ist die Geothermie auf den ersten Blick im Rahmen der EEG-Novelle mit einem blauen Auge davon gekommen. Der Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für petrothermale Projekte ist zwar gestrichen worden, die Grundvergütung allerdings blieb erhalten und wurde sogar (als Ausgleich für die Direktvermarktungskosten) um 0,2 Cent pro Kilowattstunde auf 25,2 Cent erhöht. Eine Mengensteuerung wie bei der Windenergienutzung an Land und der Solarenergie ist nicht vorgesehen – die sei aufgrund der Marktentwicklung nicht erforderlich, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

 

Kritik an der geplanten Degression

Neben der Grundvergütung gibt es allerdings andere Regelungen im Gesetzesentwurf, die manchen Akteuren zu denken geben. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre halten Projektentwickler zum Beispiel die Degression von fünf Prozent ab 2018 für deutlich zu hoch und schlagen stattdessen ein Prozent vor. Anstatt Investitionsanreize zu setzen, wirke die jetzt vorgeschlagene Degression wie ein Pönale, mit der Projektverzögerungen "bestraft" würden, ärgern sich die Entwickler. Dabei seien diese Verzögerungen meistens gar nicht vom Betreiber zu vertreten.

Kritisiert wird auch, dass der Gesetzentwurf mit seinen Plänen zur Ausschreibung von Grünstromkapazitäten die Investitionssicherheit untergrabe. Für so langwierige Prozesse wie die Entwicklung und der Bau eines Geothermiekraftwerks seien die genannten Übergangsfristen viel zu kurz, klagt ein Vertreter einer Projektentwicklungsfirma, der nicht genannt werden will. Eine Vergütung nach EEG erhält nach den aktuellen Plänen nur noch dann, wer eine Betriebszulassung vor dem 1. Januar 2017 erhalten und bis zum 1. Januar 2019 die Anlage in Betrieb gebracht hat. „Hier sind politische Korrekturen zu verlangen, die sich an den längeren Übergangsfristen für Offshore-Windkraftanlagen orientieren sollten“, fordert Hartmut Gaßner von der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Für die Offshore-Windkraft sieht der Gesetzentwurf „aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume“ eine Einspeisevergütung nach EEG dann vor, „wenn sie vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind und vor dem 1. Januar 2017 eine unbedingte Netzanschlusszusage oder eine Kapazitätszusage erhalten haben.“

 

Direktvermarktung macht Grünstrom zu Graustrom

Nicht zuletzt käme mit dem aktuellen Gesetzesentwurf auch die Pflicht zur Direktvermarktung auf die Kraftwerksbetreiber zu, die für Neuanlagen ab 500 kW bereits zum 1. August 2014 greifen soll. Hier wird der Grünstrom in der Regel über einen Direktvermarkter direkt an der Börse verkauft. Der Unterschied zwischen dem an der Börse erzielten Strompreis und der EEG-Vergütung des Grünstroms wird dabei durch die Marktprämie ausgeglichen. Dies bietet zwar die Chance, seinen Strom auch für höhere Preise als die EEG-Vergütung verkaufen zu können, setzt allerdings unter anderem voraus, dass der Direktvermarkter in die Anlagensteuerung eingreifen kann und die Leistung des Kraftwerks bei einem Stromüberangebot herunterregeln kann. Die Beanspruchung der festen Einspeisevergütung ohne Direktvermarktung ist nur noch als Notfalloption vorgesehen und soll eine Absenkung des Vergütungsanspruchs um 20 Prozent zur Folge haben.

Zur Ausgestaltung der Direktvermarktung in der EEG-Novelle hagelte es von Seiten der Erneuerbaren-Energie-Verbände in den vergangenen Wochen heftige Kritik: Denn bei einer Direktvermarktung unter Inanspruchnahme der Marktprämie wäre eine Direktvermarktung als Grünstrom nicht mehr möglich, da das entsprechende Recht auf den Netzbetreiber übergeht. „Geothermiestrom wird durch diese Abtretungsverpflichtung zu Graustrom und ist für die Direktvermarktung von Strom aus fossiler und nuklearer Produktion nicht unterscheidbar“, klagt Rechtsanwalt Hartmut Gaßner.

 

Mehr Geothermie gegen zu viel Flattern im Netz

Nach Meinung der Tageszeitung Die Welt setzt die gesamte EEG-Novelle ohnehin den falschen Schwerpunkt: Schon jetzt täten sich die Netzbetreiber immer schwerer mit dem „Flatterstrom“ aus Wind und Sonne. Geradezu albtraumartige Situationen entstünden in den Zentralen der Netzbetreiber, wenn zum Beispiel wegen unerwartetem Hochnebel die Solar-Stromproduktion kurzerhand um acht oder neun Gigawatt einbricht. Da wäre es nach Meinung der Zeitung doch ratsam auf jene Energien wie die Geothermie zu setzen, die unabhängig vom Wetter produzieren und sich so verlässlich einplanen und steuern lassen. Die allerdings, so klagt der Autor Daniel Wetzel, würden vom neuen Gesetz eher eingeschränkt. „Dabei sind sie für die Stabilität des Stromnetzes eigentlich besonders wertvoll.“

Noch ist das neue EEG allerdings nicht Gesetz und somit weiterhin Gelegenheit, an den entscheidenden Stellen auf Änderungen zu drängen. Nach dem aktuellen Fahrplan soll der Gesetzentwurf am 8. Mai in 1. Lesung im Bundestag beraten werden, am 23. Mai folgt die 1. Beratung im Bundesrat und am 2. Juni die öffentliche Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Beschluss des Bundestags soll am 27. Juni erfolgen, ehe am 11. Juli der Bundesrat über das Gesetz beschließt. Zum 1. August soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die Novelle des EEG wird – voraussichtlich zusammen mit ein bis zwei Bundestagsabgeordneten – auch im Rahmen eines eigenen Forums auf der 10. Internationalen Geothermiekonferenz in Freiburg diskutiert. Die Konferenz, die in diesem Jahr vom 14. Bis 16. Mai stattfindet, bietet darüber hinaus erneut vielfältige Möglichkeiten, sich mit der tiefen Geothermie auseinanderzusetzen – Themen sind zum Beispiel Kosteneffizienz, Risikominimierung, Geothermie in der trinationalen Region des Oberrheingrabens, Möglichkeiten der Stromvermarktung und die Öffentlichkeitsarbeit. Das Programm und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.geothermiekonferenz.de. Regulärer Anmeldeschluss ist der 5. Mai.