Ein Flaschenhals weniger: Die Einspeisevergütung für Geothermiestrom steigt

Thema im Fokus 07-2011 | Enerchange

Ende Juni hat der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, am 8. Juli hat der Bundesrat das Gesetz angenommen, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird sich die Vergütung für Strom aus Geothermie-Kraftwerken zum 1. Januar 2012 spürbar verbessern: Zukünftig wird Geothermiestrom unabhängig von der Kraftwerksleistung mit 25 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Damit wurde der Wärme- und Frühstarter-Bonus in die Grundvergütung integriert und diese zusätzlich um zwei Cent pro kWh erhöht. Der Technologie-Bonus für petrothermale Projekte wurde ebenfalls erhöht und liegt zukünftig bei fünf Cent pro kWh statt wie bisher vier Cent pro kwh, so dass der Betreiber eines EGS-Kraftwerks insgesamt 30 Cent pro kWh bekommen würde. Auch die Degression wurde verändert: Sie beginnt nun erst im Jahr 2018, erhöht sich dafür aber von einem auf fünf Prozent.

Der GtV-Bundesverband Geothermie zeigt sich zufrieden mit dem Erreichten: Er erwartet die Umsetzung zusätzlicher Geothermie-Projekte in den kommenden Jahren und damit Lern- und Skaleneffekte, die zu Kostensenkungen führen. „Durch die gesetzlichen Anpassungen erhält die Erdwärmenutzung angemessene Rahmenbedingungen, um als grundlastfähiger erneuerbarer Energieträger ihre wichtige Rolle im zukünftigen Energiemix wahrnehmen zu können“, so Verbandspräsident Professor Horst Rüter.

Tatsächlich hievt die moderate Erhöhung der Einspeisevergütung einige Projekte, die Spitz auf Knopf standen, wieder in die Wirtschaftlichkeit. Das Projekt im bayerischen Utting ist so ein Fall. „Nach altem Einspeise-Regime wäre das Projekt nur unter idealen Bedingungen wirtschaftlich umsetzbar gewesen. Es hätte nichts Unvorhergesehenes passieren dürfen“, so Bernhard Gubo, Geschäftsführer des Regensburger Unternehmens Geoenergie Bayern. Dank des novellierten EEG kann das Unternehmen das Projekt wieder mit gutem ökonomischem Gewissen vorantreiben. 

Die neue Regelung hat aber auch Kritiker auf den Plan gerufen: „Mehr Abwärme in die Atmosphäre“, titelte am 8. Juli die Tageszeitung in Berlin. Autor Bernward Janzing kritisiert darin die alleine Ausrichtung der Vergütung an der Stromerzeugung von Geothermieanlagen und befürchtet, dass die Restwärme ungenutzt in die Luft geblasen wird. „Die Energiebilanz der Projekte wird damit miserabel, denn in der Regel lassen sich kaum zehn Prozent der Wärme in Strom umsetzen“, so Janzing in seinem Artikel.

Die Befürchtung ist weitgehend unbegründet, denn alle Projektierer von Strom-produzierenden Geothermieanlagen haben inzwischen begriffen, dass ein Kraftwerk nur schwer vermittelbar ist, wenn die Bürger vor Ort keinen direkten Nutzen davon haben. Sie suchen deshalb immer das Gespräch mit den Gemeinden und prüfen, ob die ausgekoppelte Nahwärme genügend Abnehmer finden würde – auch aus ökonomischer Vernunft, wie Bernhard Gubo betont: „Selbst wenn ich dadurch drei bis vier Prozent weniger Stromertrag habe, ist das immer noch günstiger, als wenn das Kraftwerk wegen Widerstände erst mit mehreren Monaten Verspätung ans Netz gehen kann.“ 

Doch die zu geringe Stromvergütung war nur ein Flaschenhals, mit dem die Geothermie zu kämpfen hat. Ein weiterer ist die im Baugesetzbuch fehlende spezielle Privilegierung von Geothermieanlagen im Außenbereich – ganz im Gegensatz zu anderen Erneuerbare-Energie-Projekten. Eine jüngst initiierte Initiative im Bundesrat, auch Geothermieanlagen mit in die Liste der privilegierten Bauvorhaben aufzunehmen, fand keine Mehrheit. 

Wenn auch diese Hürde überwunden ist, könnte es an ganz profanem Personalmangel liegen, dass der Ausbau der Geothermie stockt: In den bayerischen Bergämtern schieben die Angestellten dem Vernehmen nach schon Überstunden, um alle Anträge für neue Projekte bewältigen zu können. Wenn die EEG-Novelle nun, wie erhofft, zu weiteren Projektanträgen führt, wäre ohne Personalverstärkung ein Antragsstau wohl kaum zu vermeiden.

Das neue EEG und Fördermittel für die Geothermie zum Beispiel aus dem Marktanreizprogramm werden auch auf der 4. Norddeutschen Geothermietagung diskutiert, die vom 26. bis 27. Oktober im Geozentrum Hannover stattfindet. Weitere Informationen zur Tagung und die Möglichkeit, sich online anzumelden finden Sie unter www.norddeutsche-geothermietagung.de  Nutzen Sie den Frühbucherrabatt: Bei Anmeldung vor dem 15. August erhalten Sie 10% Preisnachlass!