Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie

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Die Bundesregierung steckt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie neu ab: Eine verbesserte Ausstattung und weiterreichende Zuschussmöglichkeiten des Marktanreizprogramms sowie die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes (EEG) sollen die Wirtschaftlichkeit von Geothermieprojekten verbessern und damit die Anzahl der realisierten Projekte erhöhen.
Die Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms sehen für 2008 vor, dass Geothermieanlagen zur Wärmenutzung mit 200 Euro je kW bezuschusst werden. Der Maximalbetrag liegt bei 2 Mio. Euro je Anlage. Um die Bohrkosten zu reduzieren, erhalten Projektierer für Bohrungen ab 400 Meter bis zur Endtiefe 375 Euro bis 750 Euro je Meter, maximal jedoch 2,5 Mio. Euro je Bohrung und 5 Mio. Euro je Projekt. Förderfähig sind ausschließlich die für die Errichtung einer Dublette notwendigen Tiefbohrungen. Erkundungsbohrungen werden nicht bezuschusst.
Neu ist, dass bei Tiefbohrungen mit einem erhöhten technischen Bohrrisiko bis zu 50% des ungeplanten Mehraufwandes je Bohrung, maximal jedoch 50% der veranschlagten Kosten und 1,25 Mio. Euro je Bohrung durch Mittel aus dem Marktanreizprogramm gedeckt werden können. Zudem soll möglicherweise eine anteilige Übernahme des Fündigkeitsrisikos durch die KfW angeboten werden.
Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) werden erstrangig durch das EEG oder durch das KWKG (Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz) gefördert. Ergänzend können allerdings auch sie von Mitteln des Marktanreizprogrammes profitieren und mögliche Mehraufwendung von Tiefbohrungen sowie die Risikoabsicherung durch die oben beschriebenen Instrumente des Programms reduzieren. Für die Bewilligung von Zuschüssen müssen Projektierer und Betreiber allerdings umfangreiche Förderbedingungen und Mindestanforderungen erfüllen, deren Details bei Geothermieanlagen zur Wärmenutzung noch nicht abschließend erarbeitet sind.
Mit der Novellierung des EEG soll auch die Vergütung von Strom aus Geothermiekraftwerken verbessert werden. Über den Entwurf des Kabinetts wurde am 21. Februar 2008 im Bundestag in erster Lesung beraten. Bislang ist vorgesehen bei einer Anlageleistung von 10 MW die Vergütung auf 16 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu erhöhen, bei einer Anlagenleistung ab 10 MW sollen 10,5 Cent pro kWh gezahlt werden. Ist die Stromgewinnung mit einer Wärmenutzung kombiniert, so soll sich die Vergütung um 2 Cent pro kWh erhöhen. Einen weiteren Zusatzbonus von 2 Cent pro kWh sollen die Projektierer auch bei Anwendung des HDR/HFR-Verfahrens erhalten.
Nach Ansicht der Geothermischen Vereinigung (GtV-BV) fällt sowohl die Erhöhung der Einspeisevergütung als auch die der Boni angesichts der klimapolitischen Herausforderungen und der stark gestiegenen Kosten eines Geothermieprojektes zu gering aus. Der Verband fordert, die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 MW auf mindestens 20 Cent pro kWh anzuheben, sowie eine zusätzliche Vergütung von 6 Cent pro kWh für die aufwendigen HDR/HFR- Projekte zu zahlen. Laut Werner Bußmann von GtV-BV ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, und man versuche weiter Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess zu nehmen. Die 2. und 3. Lesung der EEG-Novelle im Bundestag ist auf den 1. Juni angesetzt. Zum 1. August diesen Jahres soll das neue EEG dann Inkrafttreten.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der 4. Internationalen Geothermiekonferenz am 24. April 2008 in Freiburg. Unter anderem veranschaulicht Cornelia Viertl vom Bundesumweltministerium die neuen Förderbedingungen für die Geothermie in Deutschland vorstellen. Weitere Informationen unter www.geothermiekonferenz.de