Neuer Anlauf für ein CCS-Gesetz - Folgen für die tiefe Geothermie?

Thema im Fokus 08-2010 | Enerchange

Die Debatte um das CCS-Gesetz ist aufs Neue entbrannt. CSS steht für "Carbon Capture and Storage" und ist die Bezeichnung eines aus drei Schritten bestehenden Prozesses: die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von Kohlendioxid. Nach der Aussetzung des Gesetzentwurfs im Sommer 2009 hatten das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium für den 27. August dieses Jahres zu einer Anhörung anlässlich eines neuen Entwurfs nach Berlin eingeladen. Die Stellungnahmen waren kontrovers und schwankten zwischen "unbedingt erforderlich" und "absolut überflüssig". Sicher ist: Auch für die tiefe Geothermie hat die weitere Entwicklung des CSS-Gesetzes weitreichende Folgen.

Geht es nach den Wünschen der Befürworter des CSS-Gesetzes, sieht der Fahrplan folgendermaßen aus: Innerhalb der nächsten Wochen soll das Kabinett das CCS-Gesetz beschließen und dann dem Deutschen Bundestag vorlegen. Im Frühjahr 2011 soll das Gesetz schließlich in Kraft treten. Für 2017 ist eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Hierzu wird die Bundesregierung einen Bericht erstellen, der an den Deutschen Bundestag geht. Sollte der Bericht positiv ausfallen, wären die Weichen für eine Nutzung der CCS-Technik in größerem Umfang gestellt.

Gegenüber dem ersten Entwurf aus 2009, sieht der aktuelle Gesetzentwurf folgende, wesentliche Neuerungen vor:

  • Beschränkung der CO2-Speicherung auf die Erprobung und Demonstration. Die jährliche Speichermenge darf dabei nicht mehr als drei Millionen Tonnen CO2 pro Speicher liegen, bundesweit liegt die Grenze bei acht Millionen Tonnen CO2 im Jahr (entspricht etwa dem Jahresausstoß eines großen Kohlekraftwerks).
  • Befristung der Untersuchungsgenehmigungen zur CO2-Speicherung bis 31.12.2015.
  • Evaluierung des Gesetzes im Jahre 2017 mit Bericht an den Bundestag.
  • Höchster Vorsorgestandard: Mensch und Umwelt dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Absicherung gegen mögliche langfristige Risiken durch den Betreiber durch Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
  • Andere Nutzungsansprüche sollen umfassender berücksichtigt werden, z.B. Geothermie und Energiespeicher.
  • Rechte der Grundstückseigentümer sollen besser geschützt werden durch einen finanziellen Ausgleich für betroffene Gemeinden.

Trotzdem wird es "eng" unter Tage: CCS, tiefe Geothermie, Gasspeicher, Erdöl- und Erdgaslagerstätten sowie die Schiefergasproduktion werden um dieselben Erlaubnisfelder konkurrieren - wobei CCS laut bisherigem Gesetzesentwurf Vorfahrt haben soll. Somit wären reservierte Erlaubnisfelder nach Vergabe der Aufsuchungserlaubnis für andere geologischen Erkundungen, z. B. für die tiefe Geothermie, geblockt. Auch scheint es, dass bisher keine zeitliche Befristung der Aufsuchungserlaubnis festgelegt wurde.

Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie, betont daher, dass es nicht nachvollziehbar sei, "dass auch der jetzt vorgelegte neue Entwurf eines CCS-Gesetzes ermöglicht, die Entwicklung der Tiefengeothermie in weiten Teilen Deutschlands über Jahre hinweg zu blockieren." Denn bei einem Zuspruch der Genehmigung für die Speicherung von CO2, sind gemäß des alten CCS-Gesetzesentwurfs keine weiteren Untersuchungen zur Aufsuchung von Bodenschätzen im selben Erlaubnisfeld erlaubt. Laut ¬ß 7 Absatz (4) hat der Untersuchungsberechtigte vielmehr "das ausschließliche Recht zur Untersuchung der in der Genehmigung bezeichneten Gesteinsschichten des Untersuchungsfeldes auf ihre Eignung zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Während der Gültigkeitsdauer der Untersuchungsgenehmigung sind anderweitige, die Eignung als Kohlendioxidspeicherbeeinträchtigende Nutzungen des Speicherkomplexes unzulässig."

Aktuell sind die beiden Konzerne Vattenfall (Brandenburg) und RWE (Schleswig-Holstein) bereits mit Pilotprojekten zur Kohlendioxid-Speicherung beschäftigt und versuchen, sich große Gebiete für ihre Zwecke zu reservieren.

Auch wenn der GtV-Bundesverband Geothermie die geplante zeitliche Befristung der Untersuchungsgenehmigungen bis 2015 begrüßt, befürchtet der Verband gleichzeitig, dass der Gesetzgeber in den kommenden fünf Jahren Maßnahmen ergreifen wird, die den Genehmigungen eine Verlängerungsoption eröffnet.

Indes positionieren sich auch andere Verbände eindeutig gegen das CCS-Gesetz. "Die unterirdische Verpressung von Kohlendioxid ist eine Feigenblatt-Technologie, hinter der die schmutzigen Folgen der Kohleverstromung versteckt werden sollen", sagte der Energieexperte Robert Pörschmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die weitere Kritik des Umweltverbandes lautet, dass der CCS-Gesetzentwurf zunächst zwar formal die Erprobung der Technologie vorgebe, tatsächlich aber durch nicht ausreichende Beschränkungen die Tür zur kommerziellen Anwendung von CCS aufstoße. Für eine zukunftsfähige Energiepolitik aber sei CCS überflüssig. Außerdem scheint es, so Pörschmann, dass die Regierungskoalition nur auf die Erprobung der Technologie dränge, um EU-Fördergelder zugunsten der Energiekonzerne zu sichern.

Auch die Bürgerinitiative "CO2-Endlager stoppen" aus dem brandenburgischen Beeskow hegt diese Vermutung. Der Gesetzesentwurf trage "eindeutig die Handschrift der Energiekonzerne", so Mike Kess von der Bürgerinitiative. In Beeskow will der schwedische Energiekonzern Vattenfall eine CCS-Pilotanlage erproben und dort bis 2015 eine größere Speicheranlage in Betrieb nehmen. Die erhofften Zuschüsse von der EU werden vermutlich nur fließen, wenn auch das CCS-Gesetz in Kraft tritt. Der Widerstand gegen die Pläne Vattenfalls hat sich indes formiert: Anfang September haben bereits knapp 2000 Menschen in Beeskow demonstriert.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert am bisherigen Gesetzesentwurf vor allem, dass Eigentumsrechte durch die Möglichkeit der Enteignung stark eingeschränkt werden. Denn für den Bau von Kohlendioxid-Pipelines gilt gemäß ¬ß 4 Absatz (4) des bisherigen Gesetzentwurfes: "Die Enteignung ist zulässig, soweit sie zum Zweck des Transports von Kohlendioxid zu einem Kohlendioxidspeicher erforderlich ist und der Transport des Kohlendioxids dem Wohl der Allgemeinheit dient [...]." Dem Wohl der Allgemeinheit dient der Transport laut Gesetzgeber dann, "wenn er einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgungssicherheit leisten kann." Hier besteht also viel Interpretationsspielraum.

Obwohl der neue Gesetzentwurf zum CCS einige für die Geothermie positive Neuerungen enthält, bleibt zu befürchten, dass nach einer Verabschiedung des Gesetzes die Nutzung der tiefen Geothermie insbesondere in Norddeutschland stark beeinträchtigt werden könnte. Dabei sind auch mit dem neuen Entwurf einige Fragen offen geblieben - so war z.B. weder im Bundesumweltministerium noch im Bundeswirtschaftsministerium zu erfahren, ob das Gesetz bei Nutzungskonkurrenzen dem CCS generell ein Vorrecht einräumen wird. Ebenso unklar ist, ob verhindert werden kann, dass eine flächendeckende Reservierung des Untergrunds für die Untersuchung der Kohlendioxidspeicherung die Entwicklung z.B. der tiefen Geothermie über Jahre hinweg blockiert - selbst dann, wenn es letztlich gar nicht zum nennenswerten Einsatz der CSS-Technik kommt.

Über den aktuellen Stand der CCS-Gesetzgebung und ihre möglichen Folgen auf die Entwicklung von Geothermieprojekten im Norddeutschen Becken berichtet GtV-Präsident Hartmut Gaßner auf der Konferenz GeothermieNord.2010. Sie findet vom 7. bis 8. Oktober in Schwerin statt und legt bewusst den Fokus auf das geothermische Potenzial und die Projekterfahrungen im Norddeutschen Becken. Informationen zum Programm und die Möglichkeit sich online anzumelden, finden Sie unter www.geothermienord.de
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