Grünes Licht aus Brüssel - das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf dekarbonisierte Wärme und zum Neubau von klimaneutralen Netzen kommt Mitte September. So soll mit der Förderung nicht nur der Neubau von Fernwärmenetze unterstützt werden, sondern auch bereits bestehende Fernwärmenetze beim Ausbau und der Transformation bezuschusst werden.
Um die Klimaziele zu erreichen, nimmt die klimaneutrale Wärmeversorgung eine bedeutende Rolle ein. Für die Wärmeversorgung der Verbraucher:innen mit erneuerbarer Energien benötigt es grüne Fernwärmenetze. Über diese können sich zukünftig viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen. Gespeist aus erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen, profitieren vor allem Städte und dicht besiedelte Gebiete. Aber auch für die Kommunen stellt das Förderprogramm einen Schlüssel zur Dekarbonisierung dar. Darüber hinaus ist es ein entscheidender Schritt, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren.
Gliederung des Förderprogramms in vier Module
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und Machbarkeitsstudien zur Errichtung neuer Wärmenetze mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien. Hier können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden – mit einem Maximalbetrag von 600.000 Euro.
Modul 2: Systematische Förderung
Die Förderung in Modul 2 sieht vor die Transformation von Bestandsinfrastruktur in grüne Fernwärmenetze als auch deren Neubau zu fördern. Bedingung sei eine 75 prozentige Speisung aus erneuerbaren Energien. Eine weitere Voraussetzung sei das Vorliegen eines Transformationsplans bzw. einer Machbarkeitsstudie. Eine systematische Förderung kann in Form einer Investitions- oder Betriebskostenförderung gewährt werden. Eine Investitionskostenförderung kann neben Solarthermieanlagen und Wärmepumpen auch für Tiefengeothermieanlagen, direktelektrischen Wärmeerzeugern zur Einbindung von industrieller, gewerblicher oder sonstiger Abwärme sowie Biomasseanlagen, welche die dargelegten Konditionen erfüllen, gewährt werden.
Darüber hinaus ist auch die Infrastruktur zur Wärmeverteilung förderberechtigt. Wärmenetzsysteme schließen die Hausübergabestationen bei den zu versorgenden Endkunden mit ein. Die Hausübergabestationen stellen gleichzeitig auch die Grenze des Wärmenetzsystems dar.
Nicht förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase.
Modul 3: Einzelmaßnahmen
Schnell realisierbare Einzelmaßnahmen sind außerhalb eines Transformationsplans förderfähig – allerdings nur innerhalb der ersten 36 Monate nach Inkrafttreten der BEW. Nach vereinfachten Anforderungen können demnach folgende Einzelmaßnahmen bezuschusst werden: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, direktelektrischer Wärmeerzeuger, Wärmespeicher, Rohrleitungen zur Anbindung an erneuerbare Wärmeerzeuger oder Abwärme sowie die Erweiterung des Wärmenetzes und die Wärmeübergabestation.
Modul 4: Betriebskostenförderung
In den Genuss einer Betriebskostenförderung kommen Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen. Diese wird über zehn Jahre gewährt.
Beginn des Förderprogramms ist für Mitte September geplant, sodass nach Inkrafttreten die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein wird. Zeitgleich werden detaillierte Informationen zum Antragsverfahren auf der BAFA-Homepage veröffentlicht.