Mit der Ablehung des CCS-Gesetzes ist nun wieder offen, wie die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Carbon Capture and Storage-Technologie in Deutschland gehandhabt werden sollen. Den Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat nicht angerufen - damit liegt der Ball nun entweder bei der Regierung oder beim Bundestag. Um den Ermittlungsausschuss anzurufen hätte der Bundesrat sich auf konkrete Punkte einigen müssen. Dass es ein CCS-Gesetz geben muss schreibt eine entsprechende EU-Richtlinie vor, für die die Frist im Juni 2011 bereits abgelaufen ist.
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