Gemeinderat in Brühl ignoriert Rechtsanspruch für Geothermiekraftwerk

18.01.2012

Der vor drei Jahren eintimmig erteilte Bauvorentscheid zur Errichtung eines geothermischen Kraftwerks soll auf Antrag der Karlsruher Firma Geoenergy verlängert werden. Der Gemeindrat ist zwar mehrheitlich dagegen, doch es besteht ein Rechtsanspruch auf Verlängerung.

Vor gut einem Monat hatte sich der technische Ausschuss des Brühler Rates gegen die Verlängerung des Bauvorentscheides entschieden. Das Landratsamt hatte daraufhin klar gestellt, dass diese Entscheidung juristisch gesehen keinen Bestand haben wird und dem Gemeinderat vergangenem Montag erneut die die Möglichkeit gegeben, über den Antrag der Firma Geoenergy zu entscheiden.

Bürgermeister Göck (SPD) wies in der Gemeinderatssitzung darauf hin, dass das Kraftwerk nach wie vor den bisherigen Festsetzungen von Flächennutzungsplan und Regionalplan entspräche. Es stünden keine sonstigen Pläne entgegen und auch an den rechtlichen Grundlagen habe sich nichts gändert. Im Landratsamt wird die Ansicht vertreten, dass eine sogenannte Privilegierung vorliege. Diese Einschätzung vertritt auch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Trotz dieser klaren rechtlichen Situation entschied sich der Gemeinderat von Brühl in der Sitzung am Montag mit den Stimmen der CDU, der Grünen und der Freien Wähler erneut gegen eine Verlängerung des Bauvorentschiedes. Lediglich die SPD-Gemeinderäte waren dafür.

Falls das Landratsamt wie angekündigt den Bauvorentscheid verlängert, will die Bürgerinitiative gegen das Geothermiekraftwerk eine Beschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe oder eine Klage prüfen. Die Bürgerinitative hatte bereits gegen die für März geplanten Bohrungen erfolglos Widerspruch eingelegt.

Göck forderte die Gegner des Geothermie-Projekts auf, das Projekt kritisch zu begleiten, um die Belästigungen für die Gemeinden Brühl und Ketsch so gering wie möglich zu halten.

Quellen: Schwetzinger Zeitung, Rhein Neckar Zeitung