GtV-BV gegen UVP bei der Tiefen Geothermie

31.08.2011

Der Bundesverband Geothermie sieht unnötige Hürden durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für künftige Geothermie-Projekte.

Der Bundesverband Geothermie (GtV-BV) sieht in der von Nordrhein-Westfalen beantragten Ausweitung der UVP-Verordnung (Umweltverträglichkeitsprüfung) (1,2) auf die Tiefe Geothermie einen unangemessenen Schritt in die falsche Richtung. Der GtV-BV befürchtet unnötige Hürden für die Projektumsetzung und hält die bestehenden Regelungen für die Tiefe Geothermie für angemessen.

Nordrhein-Westfalen forderte die verschärfte UVP für bergbauliche Vorhaben aufgrund von Kritik an der Methode der unkonventionellen Erdgasförderung, dem so genannten „Hydraulic Fracturing“. Dies würde für die in der Geothermie eingesetzte hydraulische Stimulation bedeuten, dass die die tiefengeothermische Energiegewinnung zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden könnte. „Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen“, so Prof. Dr. Horst Rüter, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie.

Die bestehenden Regelungen berücksichtigen bereits umfassend mögliche Umweltauswirkungen der Vorhaben, indem meist eine Umweltverträglichkeitsabschätzung vorgenommen wird. Auch kann bei angewandten hydraulischen Stimulation auf die Beimengung von Stützmitteln sowie auf Chemikalien, wie es beim „Hydraulic Fracturing“, der unkonventionellen Erdgasförderung, üblich ist, weitgehend verzichtet werden. In der Geothermie wird das Gestein allein mit Wasser aufgebrochen. Es besteht nicht die Gefahr des Gasaufstiegs in höher liegende Grundwasserleiter, da in der Geothermie keine Gaslagerstätte erschlossen wird.
„Erst kürzlich hat die erfolgreiche Durchführung einer hydraulischen Stimulation im Rahmen eines Geothermie-Projektes im Stadtgebiet Hannover erneut die Unbedenklichkeit dieses Verfahrens bewiesen. Damit wird deutlich, dass durch eine Verschärfung der UVP-Verordnung die Bereitstellung geothermischer Energie nur unnötig verteuert und die weitere Entwicklung dieses zukunftsträchtigen Energieträgers ohne Zusatznutzen behindert würde“, so Rüter.

Der Bundesverband Geothermie lässt zu diesem Thema derzeit ein Hintergrundpapier erstellen, um Politik und Öffentlichkeit über die hydraulische Stimulation zu informieren. Dieses soll im Herbst 2011 veröffentlicht werden, heißt es in der Presseerklärung des GtV-BV. (va)

Quelle: www.geothermie.de