St. Gallen schreibt die Bohrungen nochmals aus

17.01.2012

Der Stadtrat von St. Gallen reagiert auf das Gerichtsurteil vom Dezember 2011 mit dem Abruch des Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Geothermie-Bohrungen.

Im Gerichtsurteil zu den Klagen von zwei Bohrunternehmen beanstandete das Gericht vor allem, dass Unterkriterien nicht mit den Unterlagen der Angebotsphase bekannt gegeben wurden. Um die beanstandete Transparenz der Zuschlagskriterien zu erreichen, muss entweder die Angebotsphase oder das ganze Verfahren mit überarbeiteten Unterlagen wiederholt werden. Für die Angebotsphase müssten nur das erfolgreiche Unternehmen und die Beschwerdeführer anbieten. Im jetzt angestrebten offenen Verfahren können alle Unternehmen wieder Angebote abgeben, was zu einer größeren Konkurrenzsituation führt, wodurch sich der Stadtrat günstigere Angebote erhofft. Im Vorfeld muss jedoch noch der Abbruch des ersten Verfahrens rechtskräftig werden.

Wenn die Ausschreibung planmässig verläuft und keine weiteren Klagen eingereicht werden, soll nach den Sommerfieren mit den Bohrarbeiten begonnen werden. Der Bohrplatz soll im Frühsommer fertig gestellt werden.

Quelle: Stadt St. Gallen