Bereits im vergangenen Jahr hatten die Stadtwerke Husum den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Nordfriesland Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, wurde nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt den Stadtwerken Husum das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
„Damit nimmt das Thema Tiefengeothermie auch in Schleswig-Holstein weiter Fahrt auf“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Sein Amt ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein und hat mit der aktuellen Erlaubnis innerhalb von einem halben Jahr die mittlerweile dritte im Land zwischen den Meeren erteilt. Im gesamten Aufsichtsbezirk des LBEG, der zudem auch Hamburg, Bremen und Niedersachsen umfasst, werden zum Monatswechsel 26 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme zugeteilt sein. In Niedersachsen ist die Behörde zudem der Geothermiedienst des Landes. „Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle spielt bei der Wärmewende eine bedeutende Rolle“, erklärt Mühlenmeier. Das hätten Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger erkannt. Als zuständige Bergbehörde sei es Aufgabe des LBEG, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten.
Die Stadtwerke Husum sehen in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.