Urteile zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis

18.11.2011

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen über Rechtsfragen der Verlängerung von erteilten Aufsuchungserlaubnissen entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen Az.: 7 C 4.10 und 7 C 5.10 Rechtsfragen der Verlängerung erteilter Aufsuchungserlaubnisse höchstrichterlich entschieden. Der Klägerin war im Oberrheingraben in beiden Fällen im Jahr 2000 eine bis 2005 befristete Aufsuchungserlaubnis erteilt worden. Laut Antrag sollten in diesem Zeitraum Geothermiekraftwerke projektiert und gebaut werden. Die Erlaubnisse wurden zunächst bis 2007 verlängert. Ein weiterer Verlängerungsantrag wurde von der Bergbehörde abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat wie die Vorgerichte diese Ablehnung in Form der Zu­rückweisung der Revision bestätigt. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass in bei­den Fällen ein in wesentlichen Punkten nicht erfülltes Arbeitsprogramm vorlag. Ein geänder­tes Arbeitsprogramm war von der Bergbehörde nicht gebilligt worden. Hinzu kam, dass die Klägerin die Aufbringung der zur Umsetzung des Arbeitsprogramms erforderlichen finanzi­ellen Mittel nicht glaubhaft machen konnte.

Weitere Informationen unter: Bundesverwaltungsgericht, www.ra-brumme.de