Verwaltungsgericht verzögert Projekt in St. Gallen

28.12.2011

Das kantonale Verwaltungsgericht wirft den Stadtwerken St. Gallen (Schweiz) vor den "Grundsatz der Transparenz" verletzt zu haben. Gegen die Bohrvergabe hatten zwei deutsche Firmen geklagt.

Die Stadtwerke St. Gallen hatten sich nach der Ausschreibung der Bohrungen des St. Galler Geothermie-Projektes für die Itag Tiefbohr GmbH entschieden. Gegen diese Entscheidung hatten zwei andere deutsche Firmen geklagt, da die Kriterien für die Bewertung der "Geräteliste" durch die Stadtwerke nicht klar waren. Die Geräteliste musste von allen Unternehmen, die in der Endausscheidung waren, vorgelegt werden. Dass die Kriterien, mit der die Geräteliste bewertet wird, nicht transparent waren, hat jetzt auch das kantonale Verwaltungsgericht bemängelt.

In die Entscheidung bei der Bohrvergabe für die über 4.000 Meter tiefen Bohrungen ist mit eingeflossen, dass Itag einen Bohrturm mit 450 Tonnen Hakenlast einsetzen könnte. Ursprünglich ist man von 350 Tonnen Hakenlast ausgegangen, dies hat sich jedioch während der Planung geändert und herausgestellt, dass man eine schwerere Bohranlage besser sei. Damit wäre der Erfolg des Projektes wesentlich höher.

Unklar ist wie es noch wie es jetzt weitergeht. Die Stadtwerke haben jetzt die Möglichkeit vor dem Bundesgericht gegen diese Entscheidung zu klagen, oder einfach nochmals neu auszuschreiben. Es ist aber in jedem Fall klar, dass es zu Verzögerungen kommen wird. Die Stadtwerke gehen davon aus, dass im Juni mit dem Bohrarbeiten begonnen werden kann. Der Bohrplatz ist kurz vor der Fertigstellung.

Quelle: St. Galler Tagblatt