BMWK: 10 TWh Wärme aus Geothermie bis 2030

11.11.2022 | Enerchange

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Eckpunktepapier acht Maßnahmen veröffentlicht, die dafür sorgen sollen, dass bis 2030 zehn Terawattstunden Wärme mithilfe der Geothermie gewonnen werden können. Als erster Schritt beginnt nun ein Konsultationsprozess mit relevanten Akteuren, wie den Bundesländern, Verbänden und Unternehmen.

Laut Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck ist die Erdwärme eine ganzjährige und verlässliche Energiequelle, die unabhängig, krisensicher und unerschöpflich ist. Darum sei es wichtig, deren Nutzung weiter voranzutreiben. Ein erster Konzeptvorschlag mit acht Punkten soll nun dazu beitragen, den bisherigen Anteil der Geothermie an der Wärmeversorgung zu verzehnfachen. Bis 2030 sollen zehn Terawattstunden Energie aus Erdwärme gewonnen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mindestens 100 zusätzliche geothermische Projekte angestoßen, an Wärmenetze angeschlossen und die Geothermie in Wohngebäuden, Quartieren und industriellen Prozessen nutzbar gemacht werden.

Neben einem Austausch mit Akteuren beinhaltet das Eckpunktepapier eine Daten- und Explorationskampagne, sowie Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung - ohne die Bereiche Sicherheit und Umweltschutz außer Acht zu lassen - an. Hinzu kommen Förderprogramme, Initiativen zur Risikoabfederung, Fachkräftesicherung und zur Akzeptanz.

I. Austausch mit Akteuren

Um die notwendigen Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen, sollen bei den anstehenden Prozessen die Akteure mit eingebunden werden.

II. Datenkampagne

Die Datenkampagne soll in erster Linie Informationsdefizite abbauen. Ziel ist es, innerhalb der nächsten 2 Jahre eine bundesweite einheitliche Datenbank für das geothermische Potenzial aufzubauen. Erste Ergebnisse können ab Beginn des Jahres 2023 vorliegen.

III. Explorationskampagne

In einer Explorationskampagne sollen mindestens 100 Standorte mit erwartetem gutem geothermischen Potenzial untersucht werden, um das Fündigkeitsrisiko zu minimieren und die Investitionsentscheidungen zu stärken. Wichtig ist dabei das passende Zusammenspiel vom geothermsichen Potenzial und den Wärmeabnehmern.

IV. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Für die Geothermie sollen Optimierungpotenziale geprüft werden,  sodass die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden können, jedoch im Einklang mit den umweltrechtlichen Bestimmungen bleiben.

V. Förderprogramme

Wegen den vergleichsweisen hohen Investitionskosten der Geothermie sollen Förderprogramme Impulse geben und die Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen verbessern.

VI. Risikoabfederung

Für Investoren ist häufig das Fündigkeitsrisiko ein Hemmnis. Das BMWK möchte prüfen inwieweit Risikoabsicherungsinstrumente entwickelt und flankierend eingesetzt werden können.

VII. Fachkräfte und Verfügbarkeit von Mess- und Bohranlagen

Für die Planung, Dimensionierung, Erstellung, Installation und Genehmigug geothermischer Anlagen sind entsprechende Kapazitäten und gut ausgebildete Fachkräfte für alle notwendigen Prozess- und Arbeitsschritte unabdingbar. Umschulugen und Ausbildungsföderungen sind daher notwendige Maßnahmen.

VIII. Akzeptanz

Es ist wichtig regionale Akzeptanz vor Ort herzustellen. Informationsmaterial und Veranstaltungen schaffen Transparenz und fördern gesellschaftliche Akzeptanz dieser klimafreundlichen Form der Wärmegewinnung.

Das gesamte Eckpunktepapier finden Sie hier.

Quelle:

BMWK