Geothermie Taching am See wieder einen Schritt weiter

15.10.2020 | Hydrogeothermie | Karin Jehle

Für das Geothermieprojekt Haus/Tengling liegt nun der Bauvorbescheid vor. Mit dem Beginn der Bohrungen will die Geoenergie Bayern 2021 starten.

In einer Pressemitteilung gibt die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG ausführlich über den Ende September erteilten Bauvorbescheid Auskunft.

Erteilung eines positiven Bauvorbescheids beim Geothermieprojekt in der Gemeinde Taching am See

Ende August 2019 stellte die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG den Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Geothermieanlage bei Haus/Tengling. Nach etwa 12 Monaten Bearbeitungszeit wurde Ende September nach Untersuchung der relevanten öffentlichen Belange und Erlass des vorgreiflichen bergrechtlichen Hauptbetriebsplans der Antrag durch das Landratsamt Traunstein positiv beschieden. Bei der Prüfung des Antrags waren viele Träger öffentlicher Belange bzw. zuständige Fachbehörden einbezogen. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Inhalte des Bescheides eingegangen werden.

Die positive Bescheidung des Antrags auf Prüfung der bauplanungsrechtlichen Belange für eine geothermische Stromerzeugungsanlage am Standort Haus/Tengling ist das Ergebnis einer langen und intensiven Planungsphase im Vorfeld der Antragstellung. Aber auch nach Antragstellung war die Geoenergie Bayern gefordert, Fragen zu verschiedenen Belangen dem Landratsamt Traunstein genau zu beantworten.

Im Ergebnis der Antragsprüfung ist festzuhalten, dass einem Bauvorhaben für eine Geothermieanlage u.a. zur Stromerzeugung keine öffentlichen Belange entgegenstanden. Diese Genehmigung berechtigt aber noch nicht zum Bau, da z.B. bauordnungsrelevante Belange nicht beantragt bzw. geprüft wurden. Dafür will Geoenergie Bayern zuerst die Fündigkeit der Bohrungen abwarten, um eine ausreichend genaue Anlagenplanung erneut beim Landratsamt, dann als Bauantrag einzureichen.

Jedoch stellt der erteilte Bauvorbescheid fest, dass in dem beantragten Umfang aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine geothermie-basierte Stromerzeugung genehmigungsfähig ist.

Das Ergebnis der behördlichen Prüfungen ist eindeutig: Der Standort eignet sich gut, um Geothermie-Strom zu erzeugen. Die positive Bauvorgenehmigung bekräftigt nun erneut, nach der bergrechtlichen Genehmigung des Hauptbetriebsplanes, die sehr gute Wahl des Standorts für ein Geothermievorhaben.

Im Antrag wurden bereits viele Konzepte durch den Antragsteller aufgenommen, die möglichen Sicherheitsbedenken von Anwohnern und umliegenden Gemeinden Rechnung tragen. In dem vorliegenden Bescheid des Landratsamtes wurden sodann rechtlich bindende Bedingungen, Auflagen und naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen aufgenommen, die bei der Umsetzung des Bauvorhabens zwingend beachtet werden müssen. Nachfolgend sind exemplarisch wichtige Punkte aufgezählt, die einzuhalten sind (Auszug):

1. Rückbau-Verpflichtungserklärung des Bauherrn, sowie zu deren Absicherung die Erbringung einer Sicherheitsleistung vor Baubeginn.

2. Alle Schallschutzmaßnahmen aus der Untersuchung auf schalltechnische Verträglichkeit sind vollumfänglich in der späteren Bauausführung zugrunde zu legen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen werden in einer späteren Baugenehmigung weitere Auflagen zum Schallschutz darüber hinaus aufgenommen werden.

3. Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen:
a) Die Inhalte der landschaftspflegerischen Begleitplanung sind vollständig zu beachten, insbesondere zur Eingriffsminimierung und -vermeidung.

b) Die im Ausgleichsplan auf der zugeordneten Ausgleichsfläche festgesetzten Maßnahmen sind vollständig umzusetzen.

c) Nach Anpflanzung ausgefallene Gehölze sind unaufgefordert zu ersetzen.

d) Zur Überwachung des Baubetriebes und zur Überprüfung der Einhaltung von naturschutz- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine ökologische Baubegleitung durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal einzurichten und der unteren Naturschutzbehörde vor Beginn der Baumaßnahmen schriftlich zu benennen.

In dem Bescheid wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Baugenehmigung noch umfangreiche Planungen, Gutachten und Informationen einzureichen sind.

Vorgenannte Bestimmungen sind nur ein Teil aller Vorschriften, Normen und Gesetze, die bei dem Projekt zukünftig beachtet werden müssen. Eine Nichtbeachtung oder unzureichende Beachtung einzelner Bestimmungen kann zum Einstellen der Arbeiten führen.

„Mit dem Erhalt der baurechtlichen Vorgenehmigung haben wir nun endgültig Klarheit, dass keine öffentlich-rechtlichen Belange dem Erneuerbare-Energien-Projekt, weder obertägig noch untertage entgegenstehen. Die geplanten Bohrungen wurden bereits vom Bergamt Südbayern nach einer mehrmonatigen Prüfung zugelassen.

Weder unzulässige Schallimmissionen, Erschütterungen, noch Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder der Grundwasservorkommen sind bei dem vorgenehmigten Bauvorhaben zu befürchten“, so Dipl. Geogr. Bernhard Gubo, Projektleiter und Geschäftsführer der Geoenergie Bayern.

„In Abstimmung mit der Gemeinde Taching am See werden wir die weitere Informierung und Einbindung der Gemeindemitglieder und Anwohner vorschlagen. Wir haben mit der umfassenderen Informierung nun endlich die notwendigen Sachstände, um das ganze Bild darstellen und diskutieren zu können“, so Gubo weiter.

„Wir sind uns sicher, das Projekt in wesentlichen Punkten auch im Sinne der Gemeinde Taching am See und der Stadt Tittmoning gestalten zu können, um so auch direkte Vorteile für die Kommunen über Jahrzehnte hinweg sicherzustellen. Wir denken dabei nicht nur an Fernwärme für umliegende Ortschaften, sondern auch an die kommenden, nicht unerheblichen Gewerbesteuerzahlungen.

Das Projekt soll zukünftig jedes Jahr ca. zwischen 40-50 Mio. Kilowattstunden Strom erzeugen (Nettoeinspeisung), was gegenüber konventionell produziertem Strom eine CO2-Einsparung von bis zu 30.000 Tonnen CO2 bedeutet. Damit könnten mehrere Tausend Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden und zwar wetterunabhängig und grundlastfähig.

Neben der fast fertigen Geothermieanlage in Garching an der Alz, dem Baubeginn der Geothermieanlage in Kirchweidach und dem kurz vor Bohrbeginn stehendem Projekt in Kirchanschörig betont auch das Projekt in Taching am See erneut die enorme Bedeutung der Geothermie für eine nachhaltige Energieerzeugung im Chiemgau bzw. im Landkreis Traunstein. Aber natürlich wollen wir auch Wärmekunden gewinnen, denen wir Vorrang einräumen würden gegenüber der Stromerzeugung. Zwar liefen dazu bereits erste Gespräche, aber eine Nutzung der Geothermie für Fernwärme ist derzeit leider noch nicht absehbar.“

Die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG wird mit der Umsetzung des Projektes in 2021 zu beginnen.

Kontakt für Rückfragen
Dipl.Geogr. Bernhard Gubo (Geschäftsführer)
Tel.: +49 171 204 18 44
Email: bernhard.gubo [at] geoenergie-bayern.com
www.geoenergie-bayern.com

Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG ist eine eigens für dieses Projekt gegründete Gesellschaft. Persönlich haftende Komplementärin der Gesellschaft ist die Geoenergie Bayern Beteiligungen GmbH, mit Sitz in München, deren Management bereits bei den Geothermie-Projekten Kichweidach und Garching an der Alz beteiligt war.

Quelle:

Geoenergie Bayern

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