"Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte"

14.03.2013 | EGS | Diethard Weber

Der GtV-Bundesverband Geothermie (GtV-BV) sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Im Gesetzentwurf würden Fracking von erdgashaltigen Gesteinsschichten und hydraulische Stimulation bei Tiefengeothermie gleich behandelt.

Nach Darstellung des GtV-BV gibt es deutliche Unterschiede im Umwelteinfluss, weshalb der Verband die Geothermie „durch die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte“ benachteiligt sieht. Um den anerkannt hohen Standard bei der Nutzung der hydrothermalen Geothermie sowie die technologische Weiterentwicklung und die Erprobung neuer Verfahren in der petrothermalen Geothermie nicht zu behindern, spricht sich der GtV-BV für eine Einzelfallprüfung der jeweiligen geologischen und hydrogeologischen Situation aus.

Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind durch Tiefengeothermie nicht zu befürchten, heißt es in einer Presseinformation. Künftige, dringend notwendige petrothermale Projekte, die zum Herstellen von Wärmetauschern das Aufreißen von Hartgesteinen in mehreren tausend Metern Tiefe erforderlich machen, würden dies mit wasser- und umweltgerechten Zusatzstoffen bewirken. Vom Gesetzgeber sei beabsichtigt, Tiefengeothermie-Projekte mit Stimulationsmaßnahmen in Wasserschutzgebieten gänzlich zu verbieten.

"Geothermie ist als grundlastfähige Energiequelle für eine nachhaltige und stabile Stromversorgung unerlässlich. Durch den Beschluss des Gesetzentwurfes würde die Regierung nicht nur die technologische Weiterentwicklung der Geothermie, sondern das gesamte Projekt Energiewende weiter ausbremsen", wird Waldemar Müller-Ruhe, Präsident des GtV-Bundesverband Geothermie zitiert. "Wir fordern daher die Minister Altmaier und Rösler dazu auf, beim Gesetzentwurf nachzubessern."