GtV-BV kritisiert neues CCS-Gesetz

15.04.2011 | Politik

Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können.

In der zuletzt umstrittenen Frage der Einflussmöglichkeiten einzelner Länder bei der Demonstrationsspeicherung konnte eine Einigung erzielt werden. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist. Das Bundesumweltministrium hat den vollständigen Gesetzentwurf auf seiner Internetseite bereitgestellt.



Als einer der wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes wird in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums der Schutz anderer Nutzungsansprüche genannt: „Nutzungsmöglichkeiten des Untergrundes, z. B. Geothermie und Energiespeicher, werden adäquat geschützt. So ist sichergestellt, dass CCS nicht zu Lasten von anderen Nutzungen des Untergrundes geht.“ Nach Meinung der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. hingegen schließt der Entwurf des Gesetzes eine groß-flächige Verdrängung anderer Untergrundnutzungen durch Untersuch-ungsgenehmigungen nicht aus. Bereits in einer Pressemitteilung vom 
13. April 2011 forderten die Anwälte Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz daher eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes, um den Vorrang Erneuerbarer Energien gegenüber CCS-Untersuchungs-genehmigungen zu ermöglichen.

Der GtV-Bundesverband Geothermie hat eine entstehende Nutzungskonkurrenz zwischen Tiefengeothermie und CCS bereits im August 2010 in seiner Stellungnahme zum damals diskutierten Entwurf des CCS-Gesetzes kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, keine Benachteiligung der Geothermie eintreten zu lassen.


Der CCS-Gesetzentwurf soll den Rechtsrahmen für die Erprobung und Demonstration der Kohlendioxidspeicherung bilden, der eine Planungs- und Investitionssicherheit gewährleisten soll. Ziel ist es, dass auf dieser gesetzlichen Grundlage mindestens eines der bis zu zwölf EU-weit geplanten Demonstrationsprojekte realisiert werden kann. Über die Frage einer breiteren Einführung von CCS wird erst entschieden, wenn die Sicherheit der Speicherung ausreichend nachgewiesen worden ist. Dafür soll das Gesetz im Jahr 2017 umfassend evaluiert werden. Der Gesetzentwurf wird jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht, angestrebt ist das Inkrafttreten des Gesetzes für Herbst 2011. (ed)

Quellen: GtV-BV, BMU