GtV-BV veröffentlicht Richtlinien zu Seismizität

14.12.2011

Die als Gelbdruck erschienene Leitlinie soll die Überwachung potentieller Seismizität von Geothermie-Projekten ermöglichen.

Die GTV Richtlinie 1101 (Blatt1) „Seismische Überwachung“ beschreibt wie die Überwachung bei einer Umsetzung zu erfolgen hat. Sie regelt aber nicht, wann die Überwachung eines Projektes sinnvoll oder notwendig ist.
Erläutert werden die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Messgeräte wie auch die erforderliche Ausstattung der Messnetze.
Die Richtlinie unterscheidet zwischen Immissionsnetz, die möglichen Schadenswirkungen von Erschütterungen beurteilen sollen und zwischen Emissionsnetz, das über die bestehende natürliche und induzierte, durch Menschen verursachte Seismizität einer Lokation Informationen bereitstellt.

Zur induzierten und natürlichen Seismizität hat der Bundesverband Geothermie ein Überwachungskonzept Seismizität sowie ein Reaktionsschema erstellt, das Teil des Positionspapiers des Verbandes zum Thema „Induzierte Seismizität“ vom Juli 2010 ist.

Die neue Richtlinie soll den kontrollierten Betriebs geothermischer Anlagen gewährleisten und als Grundlage für Vereinbarungen zwischen Behörden und Betreibern dienen, wie mit der Möglichkeitinduzierter Seismizität umzugehen ist
Die Richtlinie GTV 1101 (Blatt 1) „Seismische Überwachung“ ist auf der Internetseite des Verbandes www.geothermie.de unter „Publikationen“ zu finden. (va)

Quelle: www.geothermie.de