Luzern will geothermische Potentiale ermitteln

16.12.2011

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement erarbeitet ein Gesetz, das Bohrungen zur tiefengeothermischen Nutzung ermöglichen soll.

„Den neuen erneuerbaren Energien kommt in der Energiezukunft der Schweiz eine zentrale Rolle zu“, so Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes Luzerns. „Insbesondere die Erdwärme bietet ein großes Potenzial zur Wärme- und Stromproduktion.“

Seit Herbst 2011 arbeitet ein BUWD-internes Energieteam unter der Leitung von Regierungsrat Robert Küng an der Koordinierung der energiepolitischen Handlungsfelder im Kanton Luzern. Das Energieteam setzt sich aus Vertretern aller Dienststellen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes zusammen und bedient sich zur Beratung auch Außenstehender energiepolitische Experten. „Der von Bundesrat und Bundesparlament beschlossene Umbau unserer Energieversorgung braucht Verlässlichkeit und Planbarkeit. Unser Departement hat in der kantonalen Energiepolitik einen klaren Führungsauftrag, dem wir zielbewusst nachkommen wollen“, so Küng.
    
Ob und wann im Kanton Luzern gebohrt wird, steht noch nicht fest. Ein Fachteam ist im Auftrag des Kantons Luzern dabei, Daten aufzustellen, ob und in welcher Weise im Kanton Luzern die Gegebenheiten für tiefengeothermische Nutzungen vorliegen. Dazu werden bestehende geologische Daten im Hinblick auf die tiefengeothermische Nutzung zusammengetragen und interpretiert.

Die geltende kantonale Rechtsordnung ist derzeit auf das Suchen und die Ausbeutung von Bodenschätzen beschränkt. Das neue Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrunds soll die notwendigen rechtlichen Grundlagen für tiefengeothermische Projekte legen.
Der Gesetzesentwurf definiert die Rahmenbedingungen und soll das Verfahren koordinieren. Für vorbereitende Maßnahmen wie Probebohrungen oder seismische Untersuchungen bedarf es einer Bewilligung, für die eigentliche Gewinnung der Geothermie und die Nutzung des Untergrunds bedarf es einer Konzession.

Der Luzerner Untergrund soll für Investoren attraktiv werden. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf vor, dass sich der Kanton an Vorhaben zur Nutzung des Untergrunds beteiligen oder solche durch Gewährung von Staatsbeiträgen, von Darlehen oder Zinskostenbeiträgen, die Ermäßigung oder der Verzicht auf Abgaben und Gebühren für Bewilligungen und Konzessionen, das Eingehen von Bürgschaften oder das Halten von Gesellschaftsanteilen unterstützen kann. (va)
Quelle: www.blick.ch, www.presseportal.ch