In dem Referentenentwurf wird die Degression für Geothermie in § 45 EEG 2021 angepasst. Auf der einen Seite beginnt die Degression erst 2022, auf der anderen Seite wird die Degression von fünf auf zwei Prozent gesenkt. Beide Regelungen führen auch aus Sicht des BVG zu einer leichten Verbesserung der Planungssicherheit.
Darüber hinaus erfolgt zukünftig die Finanzierung der EEG-Umlage teilweise aus dem Bundeshaushalt. Im Klimapaket wurde beschlossen, die Mehreinnahmen aus der ab 2021 für die Sektoren Wärme und Verkehr geltenden CO2-Bepreisung für die Entlastung der EEG-Umlage zu verwenden. Diese Zuschüsse zur EEG-Finanzierung in Höhe von 11 Mrd. Euro sollen die EEG-Umlage zunächst stabilisieren und in den nächsten Jahren senken. Der BVG erhofft sich davon ein wichtiges Preissignal für die Nutzung der Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen.
Großes Potenzial der Geothermie noch nicht ausgeschöpft
BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek betont: „Das EEG ist ein wichtiges Instrument für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Mit den nun vorgeschlagenen Anpassungen werden die Rahmenbedingungen für neue Geothermie-Projekte im Strom- und Wärmemarkt verbessert. Dies reicht aber noch nicht aus, das immense Potential der Geothermie auszuschöpfen: Unabhängig von Wetter- und Jahreszeiten können Strom, Wärme und Kälte produziert werden. Dennoch ist sie in Deutschland noch immer die bisher am wenigsten genutzte Erneuerbare Energie", erläutert Dr. Knapek. Als einzige Erneuerbare Energie bietet Geothermie die Möglichkeit, Strom- und Wärmeproduktion sowie die im Rahmen der Klimaerwärmung immer wichtiger werdende Kälteproduktion zu koppeln. Eine vollständige Aussetzung der Degressionsregelung bis zu einem flächendeckenden Ausbau der Tiefen Geothermie sowie eine umfassende Befreiung des Pumpenstroms von der EEG-Umlage wären die richtigen Signale.
Bereits vorab erarbeitete die Branche im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts einen Maßnahmenkatalog, um einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Geothermie voranzutreiben. Zentral dafür ist die Anpassung des Degressionsmechanismus, die Beibehaltung der aktuellen Höhe der Einspeisevergütung sowie die Befreiung des Pumpenstroms von der EEG-Umlage. Die Degression sollte zunächst ausgesetzt werden und dann an ein konkretes Ausbauziel gekoppelt sein. Derzeit ist die Geothermie die in absoluten Zahlen am wenigsten geförderte Nutzungsform der Erneuerbaren Energie mit dem größten Ausbaupotential. Eine Förderung von Projekten, die gleichzeitig Strom und Wärme oder Kälte produzieren, trägt zusätzlich zur Wärmewende bei.