Die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung angestrebte Verschärfung der Auflagen für seismische Voruntersuchungen bei tiefen Geothermiebohrungen ist vom Bundesrat abgelehnt worden.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz wollte für alle Bohrungen ab 1.000 Metern Teufe eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorschreiben. Vorgeschrieben sind solche Prüfungen bisher nur für Bohrungen in Naturschutzgebieten oder besonderen Schutzgebieten. Die SPD-Landesregierung von Rheinland-Pfalz plant nun ein Mediationsverfahren zur Zukunft der Geothermie in ihrem Bundesland.
Der Bundesverband Geothermie (GtV-BV) begrüßt diese Entscheidung, da Geothermiebohrungen somit nicht planfeststellungsbedürftig werden.