Pro-Geothermie-Entscheidung vor Gericht

04.07.2011 | Projekte

Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht Neustadt bezüglich der Geothermie-Steinweiler.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage der Gemeinde Steinweiler gegen einen Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) abgewiesen.

Wie berichtet hatte die SGD Süd mit dem beklagten Bescheid dem Antrag eines Energieunternehmens auf ein Geothermie-Kraftwerk in der Gemarkung Steinweiler stattgegeben. Dieser beinhaltet die Zulassung einer Abweichung von dem Ziel des Regionalen Raumordnungsplans Rheinpfalz 2004 (ROP) für das Kraftwerk, da das Gebiet von Seiten der Raumplanung ein "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" darstellt. Das im August 2009 beantragte Zielabweichungsverfahren gab die SGD Süd im März 2010 statt. Der darauf folgende Einspruch Steinweilers wurde mit der Begründung zurückgewiesen, das die Zielsetzung "Landwirtschaft" ausschließlich im überörtlichen Interesse der Raumordnung und Landesplanung liege und die Gemeinde nicht in seiner Planungshoheit berührt würde. Dies führte zu der nun abgewiesenen Klage.

Abweisungsbegründung der Richter war, dass die gemeindliche Planungshoheit ein Abwehrrecht der Gemeinde gegenüber der überörtlichen Planung nur dann gewähre, wenn eine nachhaltige Störung einer bereits hinreichend konkreten Planung möglich erscheine. Dies sei der Fall, wenn eine bereits hinreichend zum Ausdruck gekommene gemeindliche Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder ein großer Teil der Gemarkung der Gemeinde von der Planung erfasst werde, was beides hier nicht der Fall sei.

So gut es sich für das Geothermie-Kraftwerk nun anhört, die Gemeinde scheint im Nachgang noch ein gewichtiges Wort mitreden zu dürfen. Steinweiler geht davon aus, dass für die Geothermie-Anlage noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, worüber die Gemeinde die alleinige Hoheit zu haben scheint. Auch hat der Gemeinderat bereits einen Bau des Kraftwerks für die nächsten Jahre bereits ausgeschlossen. Mehr als 1.000 Bürger hatten sich im Vorfeld mit Unterschriften gegen das Projekt ausgesprochen, da Sorge bezüglich kleiner Erderschütterungen während des Kraftwerks-Betriebs befürchtet wurden. Zudem kann Steinweiler noch über einen eigenen Bebauungsplan Einfluss auf das Geothermie-Projekt nehmen.

Das Geothermie-Kraftwerk soll zur Strom- und Wärmeerzeugung mit einer Leistung von etwa 6,5 Megawatt genutzt werden. Das Plangebiet umfasst circa 1,3 Hektar befindet sich etwa 900 Meter südöstlich der Bebauung von Steinweiler. Geplant sind drei Bohrungen mit bis zu einer Tiefe von 3.600 Meter.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kontrahenten doch noch eine gütliche Einigung finden werden. (va)

Quelle: www.rheinpfalz.de, www.swr.de

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