Die Klage der Stadt Kehl gegen das Land Baden-Württemberg und die erteilte Zulassung für Probebohrungen hat das Vewaltungsgericht Freiburg als unzulässig abgewiesen.
In einem kürzlich veröffentlichten Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Reiner Brumme die Nutzungskonkurrenz und Interferenzen bei tiefengeothermischen Anlagen.