Klage gegen Zulassungsbescheid für Geothermieprojekt Neuried abgewiesen

07.03.2017 | Hydrogeothermie | Jochen Schneider

Die Klage der Stadt Kehl gegen das Land Baden-Württemberg und die erteilte Zulassung für Probebohrungen hat das Vewaltungsgericht Freiburg als unzulässig abgewiesen.

In der Urteilsbegründung wird auf die am 31. Dezember 2014 abgelaufene Zulassung Bezug genommen. Gegen diese Zulassung hatte die Stadt Kehl geklagt, da Sie von Gefahren für die Gemeindeinfrastruktur ausging. Das beklagte Land Baden-Württemberg verwies in seinem Widerspruch auf die abgelaufene Zulassungsentscheidung. Dem folgte jetzt auch das Gericht.

Obwohl Geysir Europe, eine Tochter der Daldrup & Söhne AG, eine Verlängerung beantragt habe, ändere dies an dem Gerichtsurteil nichts. Das Regierungspräsidium Freiburg habe im Rahmen des Verlängerungsantragsverfahrens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung nach dem Bundesberggesetz, unabhängig von früheren Zulassungsbescheiden, erfüllt sind. Eine Entscheidung über den Verlängerungsantrag erfolgt jedoch erst, wenn das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorliege. Gegen die dann getroffene Entscheidung könne die Stadt Kehl klagen.