Am Donnerstag letzte Woche gab das Verwaltungsgericht in Mannheim der Klage der Gemeinde Brühl statt, dass angemietete Zusatzflächen nach Auslaufen des Mietvertrages Ende letzten Jahres, zurückgegeben werden müssen. Dies vermeldete die Rhein-Neckar-Zeitung in ihrer Ausgabe von vergangenem Freitag.