Die Klage der Stadt Kehl gegen das Land Baden-Württemberg und die erteilte Zulassung für Probebohrungen hat das Vewaltungsgericht Freiburg als unzulässig abgewiesen.
Entgegen der Berichterstattung der vergangenen Tage über die Gerichtsverhandlung zur Klage der Stadt Kehl gegen das Geothermieprojekt von Geysir Green, hat das Verwaltungsgericht Freiburg noch kein Urteil verkündet. Dies sei in ungefähr vier Wochen zu erwarten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat letzte Woche die Herausgabe der Grundstücke von GeoEnergy an die Gemeinde Brühl entschieden. Wer die Rückbaukosten übernimmt, ist noch nicht geklärt.
Am Donnerstag letzte Woche gab das Verwaltungsgericht in Mannheim der Klage der Gemeinde Brühl statt, dass angemietete Zusatzflächen nach Auslaufen des Mietvertrages Ende letzten Jahres, zurückgegeben werden müssen.
In einem Gerichtsurteil wurde in zweiter Instanz die Klage gegen die Entscheidung des Bergamts, den Bohrplatz für den sofortigen Baubeginn zu genehmigen, zurückgewiesen. Jetzt fehlt noch die Baugenehmigung für das Kraftwerk.