Urteil zu Geothermieprojekt bei Kehl noch nicht verkündet

30.01.2017 | Hydrogeothermie | Jochen Schneider

Entgegen der Berichterstattung der vergangenen Tage über die Gerichtsverhandlung zur Klage der Stadt Kehl gegen das Geothermieprojekt von Geysir Green, hat das Verwaltungsgericht Freiburg noch kein Urteil verkündet. Dies sei in ungefähr vier Wochen zu erwarten.

Vor mehr als zwei Jahren hatte die Stadt Kehl Klage gegen die Betreiberfirma Geysir Europe eingereicht. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte seinerzeit für das Projekt Goldscheuer einen Betriebsplan für bis zu vier Bohrungen genehmigt (wir berichteten). Der Kehler Gemeinderat und eine Bürgerinitiative lehnten das Projekt ab, da man die Technik für nicht beherrschbar hielt und kleinere Erdbeben und Erdsetzungen als unvermeidbar ansah, wie der SWR vergangenen Donnerstag berichtete.

Letzte Woche wurde diese Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg verhandelt. Dazu stellte das Regierungspräsidium heute in einer Mitteilung an Enerchange klar:

"Die Stadt Kehl hat nach der mündlichen Verhandlung am 25. Januar 2017 wegen der Klage der Stadt gegen eine Genehmigung für erste Schritte zur Realisierung einer geplanten Geothermieaufsuchung vor der siebten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts eine Pressemitteilung herausgegeben, in der mitgeteilt wurde, dass das Regierungspräsidium (RP) Freiburg den Antrag auf Genehmigung womöglich neu prüfen müsse. Wie die Pressestelle des Gerichts auf Nachfrage des RP am Freitag mitteilte, gibt es bislang weder einen Beschluss noch ein Urteil. Insofern gibt es auch keine "Ergebnisse der Verhandlung", die bereits förmlich festgestellt werden können.

Das Gericht hat das Urteil in seiner Beratung nach der etwa einstündigen mündlichen Verhandlung bereits gefasst, doch dauere es bis zur Verschriftlichung und Verkündigung noch etwa vier Wochen, so Pressesprecher Klaus Döll auf Nachfrage des RP. Das Urteil werde in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht, wie es übliche Praxis sei. Das Regierungspräsidium Freiburg verweist darauf, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung die Rechtslage ergebnisoffen erörtert hat, wie dies in einem normalen Verfahren üblich ist.

Das Gericht ließ nach Mitteilung des Regierungspräsidiums deutliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage erkennen und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen - nicht nur wegen des Ablaufs der Geltungszeit des Genehmigungsbescheids. Zudem wird in der Pressemitteilung der Klägerin der Eindruck erweckt, dass der Antrag auf Genehmigung als besondere Auflage des Gerichts neu geprüft werden müsse. Das ist aber nicht der Fall, sondern das Gericht erörterte die Rechtslage mit dem allgemeinen Hinweis, dass auch in einem Verlängerungsverfahren die Grundlagen jeweils vollumfänglich im Lichte des zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts zu prüfen sind.

Nach jetzigem Stand prüft das Regierungspräsidium Freiburg noch, ob dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2015 ist nun auch eine sogenannte UVP-Vorprüfung für ein solches Verfahren notwendig. Diese Vorprüfung läuft als ein sogenanntes Screening, bei dem Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt werden, um auf Basis der Antragsunterlagen und der Untersuchungen eine Entscheidung treffen zu können, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht. Dieser Teil läuft nach jetzigem Stand noch - das RP will diese Vorprüfung im laufenden Verfahren nachholen. An diesem Screening wird die Klägerin nicht beteiligt."

Quelle:

Regierungspräsidium Freiburg