Fragen und Antworten zur Tiefengeothermie

05.04.2023 | Projekte | Karin Jehle
Symbolfoto FAQs

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Baden-Württemberg hat eine Reihe von Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich der Tiefengeothermie auf seiner Webseite platziert. Damit geht die Genehmigungsbehörde auf die Bürger:innen zu, um Unsicherheiten vorzubeugen und Vertrauen in die Technologie und den Genehmigungsprozess zu schaffen.

Die Tiefengeothermie kann in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten und bietet insbesondere im Oberrheingraben große Potenziale für die Wärmegewinnung. Doch vielerorts gibt es Unsicherheiten in der Bevölkerung, beispielsweise hinsichtlich der Sicherheit. Im ungünstigen Fall gelingt es Geothermiegegner:innen, die Debatte frühzeitig zu dominieren und mögliche Fragen auf ihre Art zu beantworten – oftmals ohne wirkliche Faktenbasis.

Daher hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg (RP) nun Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen auf seiner Homepage veröffentlicht. Das LGRB ist die in Baden-Württemberg für die Genehmigung von Geothermieprojekten zuständige Behörde. Die FAQs sollen den Bürger:innen den umfangreichen Genehmigungsprozess verständlicher machen und Unsicherheiten vorbeugen.

Unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/faq-tiefengeothermie/ beantwortet die Behörde unter anderem, wie ein Genehmigungsprozess für ein Projekt abläuft, wo Bürger:innen Informationen zu laufenden Verfahren erhalten und wie mögliche Risiken bereits im Genehmigungsprozess minimiert werden.

„Mit diesem Angebot wollen wir das Vertrauen in die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie stärken und Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, den aufwendigen Genehmigungsprozess besser zu verstehen“, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung. Das Angebot werde nach Bedarf sukzessive erweitert und unter anderem durch ausführliche FAQs des Landesforschungszentrums Geothermie ergänzt.

Quelle:

RP Freiburg