Das Vorhaben steht im Sofortvollzug – das heißt, es kann direkt losgehen mit dem Bohrplatzbau. „Mit dem Erhalt der bergrechtlichen Zulassung für den Bohrplatzbau und die Bohrungen haben wir nun Klarheit, dass keine öffentlich-rechtlichen Belange dem Erneuerbare-Energien-Projekt entgegenstehen“, freut sich Bernhard Gubo, Projektleiter und Geschäftsführer der Geoenergie Bayern. „Weder unzulässige Schallimmissionen, Erschütterungen, noch auszuschließende Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt oder die Grundwasservorkommen sind mit den Auflagen in der Genehmigung zu befürchten.“
In seiner Begründung betont das Bergamt Südbayern ausdrücklich die Bedeutung der Geothermie für eine klimaverträgliche Energieversorgung in der Region. „Bei einer vollständigen, großflächigen Erschließung der Tiefengeothermie sind als Zielvorstellung bis 2030 in Bayern für die Wärmeerzeugung ca. acht Terrawattstunden jährlich und für die Stromerzeugung zusätzlich 0,4 Terrawattstunden vorgesehen. Mittelfristig sollen damit bis zu 25 Prozent des bayerischen Wärmebedarfs und bis zu einem Prozent des Strombedarfs gedeckt werden.“ Ein wichtiger Pluspunkt der Geothermie sei ihre Grundlastfähigkeit, was ihr eine überproportionale Bedeutung im Energiemix verleihe.
Insgesamt plant die Geoenergie Bayern in der Gemeinde Taching am See im Landkreis Traunstein vier Bohrungen, jeweils zwei Förder- und zwei Reinjektionsbohrungen. Alle vier sollen von einem Bohrplatz ausgehen, der am äußersten nördlichen Rand des Ortsteils Tengling/Haus liegt. Bei ausreichender Fündigkeit ist ein hydrothermales Geothermiekraftwerk geplant, das Strom erzeugen und über ein kommunales Fernwärmenetz Haushalte und Gewerbe versorgen soll.
Verantwortung für Grundwasser-, Umwelt- und Anwohner*innenschutz
In ihrem Antrag hat die Geoenergie Bayern bereits viele Konzepte entwickelt, um mögliche Sicherheitsbedenken von Anwohner*innen und umliegenden Gemeinden zu berücksichtigen. In seinem 39-seitigen Bescheid nimmt das Bergamt diese als rechtlich bindende Auflagen auf, die bei der Umsetzung der Arbeiten zwingend beachtet werden müssen.
Beispielsweise müssen im Inneren des Bohrplatzes absolut wasserdichte Flächen hergestellt werden, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten. Die Standrohre für die Bohrungen müssen zudem über die grundwasserführenden Schichten hinausreichen und Wasserzutritte ins Nebengestein bis einschließlich der unteren Süßwassermolasse wirksam absperren.
Die verwendeten Arbeitsgeräte müssen emissionsarm sein und für die Baumaßnahmen ist eine ökologische Begleitung und Überwachung vorgesehen. In Abstimmung mit dem Erdbebendienst Bayern richtet die Geoenergie Bayern ein umfassendes seismisches Messnetz ein, um mögliche Erschütterungen frühzeitig zu erkennen und direkt reagieren zu können. Eine ausreichende Personen-, Sach- und Umwelthaftpflichtversicherung muss vor Beginn der Bohrarbeiten vorliegen. Das komplette Bündel der Maßnahmen und Vorgaben ist in der Zulassung des bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes öffentlich einsehbar.
Projekt bietet noch Investitionsmöglichkeiten
Die Projektgesellschaft Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG plant nach Erhalt der Bauvoranfrage für das Kraftwerk in die bauliche Umsetzung des Projektes zu gehen. Dies wird eventuell noch Ende 2020 sein, sehr wahrscheinlich aber Anfang 2021. Nachdem die genehmigungsrechtlichen Hürden genommen sind, besteht nun noch die Möglichkeit für Investoren, ins Projekt einzusteigen.
Die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG ist eine eigens für dieses Projekt gegründete Gesellschaft. Persönlich haftende Komplementärin der Gesellschaft ist die Geoenergie Bayern Beteiligungen GmbH mit Sitz in München, deren Management bereits bei den Geothermie-Projekten Kichweidach und Garching an der Alz beteiligt war.
Geoenergie Bayern