Geothermieprojekt Palling einen großen Schritt weiter

26.11.2020 | Projekte | Karin Jehle

Nach Taching und Kirchanschöring hat das Bergamt Südbayern Anfang November auch für Palling die Zulassung des Hauptbetriebsplans für geothermische Bohrungen und den Bau des Bohrplatzes erteilt. Enthalten sind zahlreiche Auflagen, um Mensch, Umwelt und Grundwasser sicher vor sämtlichen möglichen negativen Auswirkungen zu schützen.

Palling ist bereits das dritte Geothermieprojekt im Landkreis Traunstein, das dieses Jahr die Zulassung erhalten hat. Diese ist Voraussetzung für den Bau des Bohrplatzes und die Bohrungen. Der Projektentwickler musste vorab zahlreiche Gutachten erstellen lassen und Dokumente einreichen. Dann entschied das Bergamt, ob die Pläne zulassungsfähig sind und welche Auflagen zu beachten sind.

Ein äußerst wichtiges Thema bei der Genehmigung von Geothermiebohrungen ist der Schutz des Grundwassers und der Umwelt. So fordert das Bergamt Südbayern für die Bohrungen bis in die Gesteinsschichten des Tertiärs reichende Standrohre, um definitiv jegliche Kontaminierung des Grundwassers auszuschließen. Zudem dürfen nur emissionsarme Arbeitsgeräte eingesetzt werden und die Baumaßnahmen müssen während der gesamten Bauzeit ökologisch begleitet und überwacht werden. Amphibienzäune schützen beispielsweise wandernde Kröten und ein minimiertes Beleuchtungskonzept dient dem Insektenschutz.

Des Weiteren ist die Einrichtung eines seismischen Überwachungsnetzes vorgeschrieben, das sämtliche Erschütterungen im Untergrund rund um die Bohrungen und das spätere Geothermiekraftwerk aufzeichnet. Darüber hinaus sind für die Genehmigung finanzielle Sicherheitsleistungen und ein umfänglicher Versicherungsschutz vorzulegen.

Das umfangreiche Dokument, das den Hauptbetriebsplan genehmigt, regelt auch detailliert, wie Schallschutz oder der störungsfreie Verkehr auf der Kreisstraße zu gewährleisten sind, oder in welcher Form die Pflanzungen zur Kompensation der Eingriffe in die Natur erfolgen müssen.

Die Betriebsplanunterlagen stellt die Regierung von Oberbayern auf ihrer Webseite zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Sie sind zu finden unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Projekte zu dieser News