Brühl: Auch ohne Zusatzflächen kann gebaut werden

18.02.2014 | Projekte | Sabine Volland
Geothermieprojekt Bruehl

Im Fall einer Flächenräumung kann das Geothermiekraftwerk Brühl dennoch gebaut werden. Wer die Mehrkosten für die Umplanung des Projekts und Umgestaltung des Bohrplatzes tragen soll, darüber wird das Oberlandesgericht demnächst im Revisionsverfahren des Betreibers Geoenergy verhandeln.

Im Streit um die Räumungsklage für die Zusatzgelände zum Bau des Geothermiekraftwerks in Brühl hat der Betreiber Geoenergy mittlerweile Widerspruch gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom Dezember vergangenen Jahres eingelegt. Somit geht das Verfahren in die nächste Instanz und wird nun am Oberlandesgericht weiterverhandelt werden.

In einem Interview mit dem online-Nachrichtenportal Morgenweb vom vergangenen Wochenende erklärt der Geschäftsführer der Geoenergy GmbH, Friedrich H. Bill, das in dem ursprünglich mit der Gemeinde Brühl auf 30 Jahre geschlossenen Pachtvertrag das Nutzungsrecht der gesamten Fläche vermerkt wurde. Sollten nun die Zusatzflächen, die für die Bohrungen und den Bau des Kraftwerks benötigt werden, tatsächlich geräumt werden müssen, bedeute das aber nicht das Ende des Projekts. Das Kraftwerk könne dennoch gebaut werden, jedoch wären umfangreiche Um- und teils auch Neuplanungen der gesamten Baugrundlage nötig. Damit verbunden wären aber weitere zeitliche Verzögerungen und eine Kostensteigerung des Projekts. Sollte der Bohrplatz aufgrund der beklagten Flächenräumung tatsächlich umgeplant und umgebaut werden müssen, behalte sich der Betreiber Schadenersatzforderungen vor. Daher sei juristisch festzustellen, wer für die Kostensteigerung aufzukommen habe, erklärte Bill im Morgenweb.

Weiter führte Bill aus, dass der Projektentwickler unter Aufsicht eines Notars und eines Vertreters des Versicherungsunternehmens einzelnen Vertretern der Bürgerinitiative Einblick in die Versicherungsunterlagen gewähren wird, um Ruhe in die Nachfragen zum Thema „eventueller Schadensfall“ zu bringen.

Unterdessen kam während einer Gemeinderatssitzung erneut eine Behauptung über die Schädlichkeit des geförderten Thermalwassers auf. Das online-Nachrichtenportal Morgenweb zitiert eine Stellungnahme des Betreibers, die klarstellt, dass der hohe Salzgehalt des heißen Tiefenwassers weder giftig noch anderweitig für den Menschen schädlich sei, sondern der Qualität von Heilwässern aus den umliegenden Kurorten entspräche. Der Lösungsinhalt reiche sogar für die Salz- und Solegewinnung aus. Das Tiefenwasser wird aus zwei Kilometern Tiefe gefördert und steht nicht mit den zur Trinkwasserförderung genutzten Aquiferen in Verbindung, wie bereits von externer Seite begutachtet wurde. Zur Stromerzeugung sollen im Kraftwerksbetrieb 8.000 Kubikmeter Thermalwasser gefördert werden, um sie nach der Entwärmung wieder zu injizieren.

Quelle:

morgenweb, morgenweb

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