Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat den beiden Energieversorgern EnBW AG und MVV Energie AG aus dem Oberrheingraben den Vorrang für das Feld Hardt, in dem auch die Geothermiebohrung Brühl liegt, eingeräumt.
Die Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau am Regierungspräsidium Freiburg hat die Konzession für die Nutzung der Erdwärme im Feld „Hardt“, zu dem auch Brühl gehört, neu vergeben, wie der Mannheimer Morgen berichtet.
Das Konsortium aus EnBW und MVV hat sich beim Bergamt in Freiburg um die 270 Quadratkilometer große Erdwärme-Aufsuchungslizenz "Hardt" südlich von Mannheim beworben. In diesem Feld liegt auch das Bohrloch in Brühl.
Das standfeste Nein des Brühler Gemeinderates bedeutet das sichere Aus für das Geothermieprojekt Brühl. Nun geht es um die finale Kostenübernahme für den Rückbau.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat letzte Woche die Herausgabe der Grundstücke von GeoEnergy an die Gemeinde Brühl entschieden. Wer die Rückbaukosten übernimmt, ist noch nicht geklärt.
Am Donnerstag letzte Woche gab das Verwaltungsgericht in Mannheim der Klage der Gemeinde Brühl statt, dass angemietete Zusatzflächen nach Auslaufen des Mietvertrages Ende letzten Jahres, zurückgegeben werden müssen.
Der Gemeinderat in Brühl hat diese Woche beschlossen, keine weiteren juristischen Schritte mehr gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu unternehmen. Bereits im August hatte die Kammer die Privilegierung des Kraftwerks im Außenbereich bestätigt.
Das nun veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, mit dem die Klage der Gemeinde Brühl gegen die Verlängerung des Bauvorbescheids abgewiesen wurde, stellt klar: Das oberirdische Gebäude für das geplante Geothermiekraftwerk ist im Außenbereich bauplanungsrechtli
Gestern hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Angaben der Schwetzinger Zeitung bestätigt, dass die Klage der Gemeinde Brühl gegen das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und das Regierungspräsidium in Karlsruhe abgewiesen wurde.