60 Milliarden weniger für den Klimaschutz: Was bedeutet das für die Geothermie?

17.11.2023 | Politik | Karin Jehle

60 Milliarden Euro hatte die Bundesregierung aus nicht benötigten Corona-Geldern in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass die Umwidmung der Mittel verfassungswidrig ist. Nun steht die mittel- und langfristige Finanzierung vieler Klimaschutzmaßnahmen plötzlich in Frage. Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) appelliert in einer Pressemitteilung eindringlich an die Regierung, weiterhin die notwendigen Mittel für den Geothermieausbau bereitzustellen.

 

Der Nachtragshaushalt verstoße gegen die Schuldenbremse, so argumentierten die Karlsruher Richter:innen. Die als Sondervermögen deklarierten Kredite, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern sollten, seien in einer Notlage aufgenommen worden. Diese könne die Bundesregierung nicht einfach für den Klimaschutz umwidmen. Außerdem habe sie den Nachtragshaushalt erst 2022 beschlossen - also zu spät. Geklagt hatte der CDU-Politiker Christian Haase.

Eine ganze Reihe von wichtigen Klimaschutzmaßnahmen sollten aus dem Fonds finanziert werden bzw. wurden bereits daraus bezahlt: die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und effiziente Wärmenetze (BEW), Kaufprämien für Elektroautos, der Schienennetzausbau, die Wasserstoffwirtschaft, aber auch die Ansiedelung des Chip-Herstellers Intel in Magdeburg.

Die 60 Milliarden Euro aus der Corona-Hilfe waren nicht die einzigen Mittel im Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt waren bis 2027 Mittel in Höhe von 211 Milliarden Euro eingestellt. Klar ist jedoch, dass nicht alle Projekte im geplanten Umfang finanziert werden können. „Es sind noch genug Gelder im Klima- und Transformationsfonds, so dass das Verbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar zu Problemen führen wird", so Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), auf X, ehemals Twitter. Es wird also zu Priorisierungen kommen müssen, was vor allem die mittel- und langfristige Planungssicherheit gefährdet. Die Folgen für die Energiewende und den Klimaschutz können dramatisch sein.

Sind Explorationsprogramme für die Geothermie in Gefahr?

Für die Geothermie relevant sind die BEW, die BEG und Explorationsprogramme. Gerade als Technologie, die in der Projektentwicklungsphase mit hohen Investitionen und einem nicht unerheblichen Risiko belastet ist, braucht die Geothermie förderpolitischen Rückenwind.

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung jetzt schnell einen Weg finden, die Finanzierung der Energiewende verlässlich und auskömmlich zu gestalten. Um die großen Potenziale der Geothermie für die Dekarbonisierung unserer Wärmeversorgung zu heben, braucht es eine gesicherte Förderkulisse. Die Branche benötigt für ihre Investitionsentscheidungen dringend Planungssicherheit,“ so Helge-Uve Braun, Präsident des BVG in einer Pressemitteilung.

Weiter schreibt der BVG: „Dass die Finanzierung relevanter Förderprogramme wie BEW, BEG und EEW perspektivisch fraglich erscheint, führt zu einer erheblichen Verunsicherung im Markt, die den Ausbau der Geothermie spürbar verlangsamen wird. Es steht ferner zu befürchten, dass für entscheidende Maßnahmen, die für den Hochlauf der Technologie dringend erforderlich sind, wie etwa ein Explorationsprogramm für den tiefen Untergrund, nun kein Geld mehr zur Verfügung stehen wird. Damit wäre die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr vorgelegte Erdwärmekampagne Makulatur. Deswegen fordert der BVG die Regierung dazu auf, die verlässliche Bereitstellung der für den Geothermieausbau notwendigen Finanzmittel zuzusichern."

Gegenüber der Zeitung „Der Tagesspiegel“ betonte Wirtschaftsminister Habeck (B90/Die Grünen) laut BVG, dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten würden - dies beträfe u.a. auch die Unterstützung von Geothermie-Projekten und den Ausbau der Fernwärme.

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