Das Gebäudeenergiegesetz verankert den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserversorgung gesetzlich und schafft so eine verbindliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeiten anerkannt. Damit gewinnt die Geothermie deutlich an Gewicht – ein Umstand der vom BVG begrüßt wird.
Erstmals ist mit dem sogenannten „Erdwärmebonus“ im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) eine Förderung von Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen und den Wärmequellen Wasser, Erdreich und Abwasser vorgesehen. Um zu verhindern, dass der effektive Fördersatz sinkt, müssten die förderfähigen Investitionskosten jedoch zudem von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro angehoben werden, so der Bundesverband.
Helge-Uve Braun, der Präsident des Bundesverbandes Geothermie e.V. fordert zudem die Nutzung der Geothermie als erneuerbare Wärmequelle massiv zu vereinfachen. Hierfür würde ein Maßnahmenkatalog benötigt, der einen schnellen Ausbau ermöglicht.