Ziel dieser Untersuchungen ist es, weitere Informationen über die Durchlässigkeit des in fünf Kilometer Tiefe erzeugten Reservoirs zu erhalten, teilte das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Amt für Umwelt und Energie am Dienstag, den 20. Januar mit. Diese Informationen sind wichtig für die Beurteilung des geschaffenen Reservoirs. Zudem können die gewonnenen Erkenntnisse für die im Oktober 2008 vom Grossen Rat bewilligte Risikoanalyse verwendet werden.
Die Untersuchungen umfassen einen Auffüllversuch sowie einen so genannten Niedrig-Raten-Fördertest. Beim Auffüllversuch wird das Bohrloch ohne zusätzlichen Druck bis zum Überlauf mit Wasser aufgefüllt. Die anschliessende natürliche Absenkung des Wasserspiegels wird registriert und ausgewertet. Beim Niedrig-Raten-Fördertest wird mit einer in 60 m Tiefe eingehängten Tauchpumpe der Wasserspiegel abgesenkt und der darauf folgende Wiederanstieg gemessen. Aus den Ergebnissen lassen sich Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Gesteins im tieferen Untergrund ziehen.
Bereits im Dezember 2008 wurden Temperaturmessungen im Bohrloch vorgenommen. Die Messsonde wurde bis in eine Tiefe von 4.600 m abgesenkt und registrierte dort eine Gesteinstemperatur von 173,7 °C.
Aufgrund einer genauen Auswertung der seit über zwei Jahren durch die Geopower AG durchgeführten seismischen Überwachung in der Umgebung des Bohrlochs kommen die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (KCB) und die Seismologen des Schweizerischen Erdbebendienstes sowie der Universität Basel zum Schluss, dass die Auslösung von spürbaren Erschütterungen durch die vorgesehenen Messungen nicht zu erwarten ist. Dafür sind die auftretenden Druckänderungen viel zu gering. Aufgrund von chemischen und thermischen Vorgängen im tieferen Untergrund schwankt der Druck im Bohrloch auch sonst, was unter anderem dazu führt, dass ca. monatlich rund 30 Kubikmeter Wasser nach oben aus dem Bohrloch austreten. Die Druckänderungen der jetzt bewilligten Messungen bewegen sich im Bereich der natürlichen Druckschwankungen. Das Amt für Umwelt und Energie hat die Messungen unter Einhaltung von strengen Auflagen bewilligt. Sie müssen sofort abgebrochen werden, falls durch das Abpumpen des Wassers seismische Aktivität, selbst weit unter der Spürbarkeitsgrenze, auftritt.