Bereits Mitte März betonte der Bundesrat in einer Stellungnahme ((Drucksache 51/20 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) die zentrale Bedeutung der Geothermie für die Substitution von fossilen Energieträgern in Wärmenetzen. "Mit Hilfe von Geothermie können die Treibhausgasemissionen bei der Bereitstellung von netzgebundener Wärme deutlich gesenkt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der emissionsfreien und grundlastfähigen Stromproduktion", heißt es in der Stellungnahme.
Bundesrat fordert Nachbesserungen
Im Rahmen der Stellungnahme fordert der Bundesrat, die unverhältnismäßig nachteilige Behandlung der Steinkohlekraftwerke zu beseitigen, sowie weitere Anpassungen an dem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes. Unter anderem soll es:
- eine vorbehaltlose Verlängerung der KWK-Förderung in allen Leistungsklassen bis mindestens 2030 geben;
- wirksame Anreize für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK oder Anlagen zur Erzeugung von grüner Fernwärme geben. Dies soll mit einer deutlichen Erhöhung des Kohleersatzbonus' für Versorgungssicherheit und Klimaschutz sowie einer Anpassung der Übergangsfristen unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen erfolgen;
- zur Schaffung von Anreizen für die Wärmewende kommen. Durch die Ausweitung der Förderung innovativer erneuerbarer Wärme sollen Investitions-Fehlanreize in Gas vermieden werden.
Weiterhin stellt der Bundesrat fest, dass vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig sei. Im Gesetzentwurf fehlten jedoch "dringliche Änderungen" am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, sind entsprechende Änderungen des EEG in das Kohleausstiegsgesetz zu implementieren.
Maßnahmen zum Ausbau der Geothermie
Im Rahmen der Stellungnahme hält der Bundesrat unter anderem folgende Maßnahmen für notwendig:
- Das Programm Erneuerbare Energien „Premium“, das auf Fördermitteln des Marktanreizprogramms (MAP) basiert sollte verbessert werden. Es sollte insbesondere die Förderung für den Ausbau von Wärmenetzen deutlich erhöht werden. Für die Bohrkostenförderung ist es wesentlich, die Beschränkung der förderfähigen Bohrungen auf maximal vier Bohrungen pro Projekt aufzuheben, die maximale Förderhöhe von 10 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro zu erhöhen sowie die Tiefenbeschränkung von 2.500 Meter entfallen zu lassen.
- Die Absicherung von tiefengeothermischen Projekten sollte verbessert werden. Hierfür wäre die Etablierung eines bundesweiten Wärmenetztransformationsfonds' geeignet, dessen Mittel in Form von Bürgschaften zur Risikoabsicherung eingesetzt werden.
Fernwärmenetze sollen grüner werden
Der Bundesrat betont, dass die gekoppelte Strom-, Prozessdampf- und Wärmeerzeugung (KWK) sowie die Nah- und Fernwärmeinfrastrukturen wichtige Pfeiler für eine kosten- und energieeffiziente Energieversorgung in Deutschland sind und wesentlich zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele beitragen können. Aus diesem Grund sind für KWK-Anlagen sowie für Nah- und Fernwärmeinfrastruktur angemessene Rahmenbedingungen erforderlich.
Der Bundesrat strebt den verstärkten Ausbau der Fernwärmenetze an und hat bis 2030 das Ziel ausgegeben, 150 Terrawattstunden aus gasbasierter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu erzeugen. 30 Prozent davon sollen aus regenerativen Energien stammen. In seiner Begründung schreibt der Bundesrat, dass es für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung ambitionierte Ziele brauche.
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
Der Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs und der Stellungnahme des Bundesrates liegt auf einem Ausbau von KWK. Zudem solle auch "innovative erneuerbare Wärme" gefördert werden. Der Bundesrat kritisiert jedoch, dass das berücksichtigte Spektrum an einbezogenen Wärmequellen mit Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit und Technologieoffenheit nicht ausreichend sei. Er fordert, die Zuschläge zu erhöhen und erneuerbare Wärme, beispielsweise aus Wasserstoff, Biogas und der Industrie, in die neue Förderung einzubeziehen. Geothermie wird in diesem Zusammenhang jedoch nicht explizit erwähnt. Konkret soll aber die Förderung von KWK-Anlagen mit Power-to-Heat-Modul deutlich von 70 auf 180 EUR erhöht werden.