Neben drei weiteren geothermischen Projekten der Region rund um Karlsruhe, erhielt die Deutsche ErdWärme GmbH Anfang August die Genehmigung des Hauptbetriebsplans durch das zuständige Landesbergamt in Freiburg für das geplante Geothermie-Kraftwerk in Graben-Neudorf. Somit kann nun die erste Tiefenbohrung der geplanten Dublette hergestellt werden. Geplant wird mit einem Beginn der Bohrungsarbeiten im Januar nächsten Jahres.
Obwohl laut dem Landesbergamt Freiburg sowie dem Landesforschungszentrum für Geothermie (LFZG) keine Erdbebenschäden in Zusammenhang mit dem geplanten Geothermieprojekt zu erwarten sind, äußerte die Gemeinde Graben-Neudorf zunehmend Kritik an dem Vorgehen des Landesbergamts. Kern der Kritik sei insbesondere, dass die Genehmigung allein auf Grundlage eines seismologischen Gutachtens der Firma Q-CON basierte, welches von dem Investor selbst beauftragt wurde. Zudem seien die genauen Inhalte des Gutachtens im vorgelegten Bescheid nicht ersichtlich dargestellt.
Im Gegenzug forderte die Gemeinde eine Offenlegung der Inhalte des Gutachtens sowie eine wissenschaftliche Darstellung des Landesforschungszentrums Geothermie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Andernfalls drohte die Gemeinde mit rechtlichen Schritten gegen das Landesbergamt Freiburg vorzugehen.
Das Landesbergamt Freiburg reagierte daraufhin mit einer wissenschaftlichen Stellungnahme als Ergänzung des bisherigen Bescheids, in welchem insbesondere auf Inhalte und Fragen der Gemeinde eingegangen wurde. Eine Klage sei somit laut des Gemeinderates einstimmig fallen gelassen worden.
Zusätzlich plane man am 16. September eine Bürgerinformationsveranstaltung, an welcher unter anderem Vertreter des Landesbergamts Freiburg, des LFZG, der Deutschen ErdWärme GmbH und der Gemeinde vertreten sein werden zur weiteren Berichterstattung und ausführlichen Beantwortung von Fragen.