Laut einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat der Senat in seiner gestrigen Sitzung die Finanzierung, der in der „Roadmap Tiefe Geothermie Berlin“ enthaltenen Maßnahmen, bewilligt.
Der Tiefen Geothermie wird dabei eine entscheidende Funktion für die Erreichung der Energie- und Klimaziele in Berlin sowie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zugesprochen. Ein erster Senatsbeschluss für die „Roadmap Tiefe Geothermie Berlin“ erfolgte bereits in einer Sitzung vom 25. Juli 2023. Dabei sei eine Finanzierung der Roadmap zunächst über das Berliner Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ beabsichtigt worden. Allerdings kann dies infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 vom 15. November 2023 nun in der Form nicht mehr umgesetzt werden. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang ausführlich über Ausnahmen von der Schuldenbremse und den Umgang mit Sondervermögen gesprochen. Angesichts dieser Situation sollten neue Optionen für die kurz- und mittelfristige Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung der Tiefengeothermie untersucht werden.
„Mit dem heutigen Beschluss unterstreicht der Senat, welche Bedeutung die Tiefe Geothermie für die Wärmewende in Berlin haben kann. Wir bekräftigen hiermit unser Bestreben, die notwendigen Schritte für den Umbau zur klimaneutralen Stadt zu gehen“, so Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Der Senat bleibt weiterhin entschlossen, die Maßnahmen gemäß der Roadmap Tiefe Geothermie Berlin mit einem Budget von 98 Millionen Euro umzusetzen und wird daher kurzfristig ein solides Finanzierungskonzept erstellen. Zu diesem Zweck sollen neue Möglichkeiten für die kurz- und mittelfristige Finanzierung der Tiefengeothermie-Maßnahmen untersucht und alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Tiefengeothermie effektiv in die Erreichung der Energie- und Klimaziele gemäß dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz zu integrieren. Dieser Entschluss wird durch eine entsprechende Erklärung unterstrichen, die bei der zuständigen Bergbehörde am Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe des Landes Brandenburg in Cottbus (LBGR) eingereicht wird.
Teil der Roadmap ist die Beantragung eines bergrechtlichen Erlaubnisfeldes, welches das gesamte Berliner Stadtgebiet beinhaltet. Der Antrag ist bereits beim verantwortlichen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingegangen.