Frist für Gebot auf Darlehen der insolventen Firma Geokraftwerke.de endet heute

30.11.2020 | Marktentwicklung | Karin Jehle
Entwickllung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland

Der Insolvenzverwalter hat bis heute die Frist gesetzt, Gebote für die Darlehen der insolventen Firma Geokraftwerke.de abzugeben. Bestehende nachrangige Darlehen über 25 Millionen EUR können ersteigert werden.

Die insolvente Regensburger Firma, Geokraftwerke.de GmbH, eine 100-prozentige Tochter der FG Geothermie GmbH musste Mitte dieses Jahres Insolvenz anmelden. Der Mitte Oktober bestellte Insolvenzverwalter hat bis heute eine Frist eingeräumt, um Gebote für die Darlehen der insolventen Firma Geokraftwerke.de abzugeben.

Dabei geht es vorwiegend um nachrangige Darlehen an acht weitere Unternehmen, wovon eines ebenfalls insolvent ist:

  • Geothermie Management GmbH (23,6 Millionen Euro)
  • FG Green Tech GmbH (4,1 Mio. €)
  • GeoKraftwerk FG Schnaitsee I GmbH (3,9 Mio. €)
  • GeoKraftwerk FG Gars I GmbH (3,3 Mio. €)
  • GeoKraftwerk FG Amerang GmbH (bereits insolvent, 2,8 Mio. €)
  • Future Water Energy GmbH (1,7 Mio. €)
  • GeoKraftwerk FG Seebruck I GmbH (0,6 Mio. €)
  • Frosys GmbH (0,5 Mio. €).

Vor allem die Geothermie Management GmbH erscheint interessant, da sie Gesellschafter der Geoenergie Kirchweidach ist und die bestehenden Bohrungen mitfinanziert hat. Mit den jetzt geplanten Kraftwerken ist hier nach Abzahlung der Investitionskosten ein Geldrückfluss zu erwarten.

Wie kam es zur Insolvenz?

Offensichtlich hatten die Projektgesellschaften der FG-Unternehmensgruppe, an welche die Geokraftwerke.de GmbH die Nachrangdarlehen ihrer Investor*innen weitergereicht hatte, bis heute verschiedene Probleme das Kapital zurückzuzahlen. Aufgrund der fehlenden Geldrückflüsse konnten sie der Emittentin nicht die vereinbarten Zinsen und Darlehensbeträge zurückerstatten, wie diese auf ihrer Webseite darstellt.

Beispielsweise hat die FG Geothermie GmbH (die wiederum unter derselben Adresse und Telefonnummer firmiert wie die Geokraftwerke.de GmbH) in das Geothermieprojekt Geoenergie Kirchweidach GmbH investiert. Dort gab es jedoch erhebliche Probleme, unter anderem verzögerte sich der Kraftwerksbau und es kam in den letzten Jahren zu Querelen mit der Gemeinde Kirchweidach. Deren 100-prozentige Tochter, die Kirchweidacher Energie GmbH (KiwE) hatte im August 2016 sämtliche Geschäftsanteile der Geoenergie Bayern GmbH und damit auch 50 Prozent an der Geoenergie Kirchweidach GmbH übernommen. Damit war die Gemeinde Miteigentümerin der zwei Bohrlöcher und gleichzeitig als Fernwärmeversorgerin für Kirchweidach und die Gewächshäuser Betreiberin der Förderpumpe (wir berichteten). Der Wärmeliefervertrag wurde im Juli 2016 gekündigt, während die Wärmeversorgung die ganze Zeit weiterlief.

Die zweite Gesellschafterin, die Geothermie Management GmbH, ausgestattet mit 23,6 Mio. Euro der Anleger*innen, hat Mitte Oktober 2016 die Gesellschafteranteile der Geoenergie Bayern GmbH bzw. der Kirchweidacher Beteiligungs GmbH eingezogen. Die Gemeinde Kirchweidach nahm zum gesamten Prozedere ausführlich Stellung.  Zusammenfassend schließt Bürgermeister Krumbachner: „Fast 6 Jahre nachdem die beiden Bohrungen in Kirchweidach erfolgreich niedergebracht wurden, steht immer noch kein Kraftwerk zur Stromgewinnung, obwohl die Gemeinde Kirchweidach alles dafür getan hat.“

Der Kraftwerksbau und Genehmigungsprozess verzögerten sich weiter bis 2020. Mit dem Einstieg des Energiekonzerns E.on scheint jedoch die Inbetriebnahme der ersten modularen Kraftwerke noch in diesem Jahr erfolgen zu können (wir berichteten). Zusätzlich wurde der Kraftwerkshersteller „Turboden“ von E.on beauftragt, ein 3,4 MW-Kraftwerk zu errichten. Ob die Einnahmen aus dem Kraftwerk allerdings den Anleger*innen zugutekommen, ist durch die Insolvenz der Geokraftwerke.de offen.

Ein weiteres Projekt liegt im südöstlich von Wasserburg gelegenen Amerang. Dieses ist bereits seit Juli 2020 insolvent, es wurde dort trotz investierter 2,8 Mio. Euro noch nicht einmal mit der Bohrung begonnen. Anwalt Martin Haas kommentiert dies auf www.anwalt.de folgendermaßen: „Für mich resultiert im vorliegenden Fall der Anschein, dass die höchstrisikoreiche Anfangsinvestition schlichtweg über Nachrangdarlehen der Verbraucher finanziert werden sollte. Ein extrem risikoreiches Experiment. Anhaltspunkte oder konkrete Anlagekonzepte für die Errichtung und den Betrieb eines konkreten Kraftwerks mögen Ausdruck einer erwünschten Hoffnung der Initiatoren gewesen sein. Aber wie aufklärungsbedürftig der jeweilige Anleger war, entscheiden ja Gerichte aufgrund deren Anlageerfahrung, persönlichen Vorkenntnissen etc.“

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