Kabinett beschließt Geothermiebericht

15.05.2009 | Publikationen, Politik, Marktentwicklung | Enerchange

Die Nutzung der Geothermie kann zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftsfesten Energieversorgung leisten. Das ist das Fazit eines Berichts zur Geothermie, den das Kabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen hat.

„Die Bundesregierung hat geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um Erdwärme verstärkt nutzen zu können. Unsere gesetzlichen Regelungen und Fördermaßnahmen werden zu einer deutlichen Marktbelebung führen“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

In dem Geothermiebericht werden Empfehlungen ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der tiefen geothermischen Nutzung weiter zu verbessern. Dazu gehören u. a. eine umfassende Überprüfung der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise. Zudem soll die Forschung mit dem Schwerpunkt im Bereich der EGS-Nutzung bzw. petrothermalen Geothermieprojekte ausgebaut werden.

Bis zum Jahr 2020 sollen etwa 280 Megawatt Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein, das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 Megawatt pro Kraftwerk entspricht dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke haben das Potenzial, rund 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen.
Im Bereich der Wärmenutzung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 Megawatt bis 2030 gerechnet. Die Nutzung der tiefen Erdwärme steckt noch in den Anfängen: Derzeit sind in Deutschland drei Heizkraftwerke zur kombinierten Strom- und Wärmenutzung in Betrieb sowie weitere 10 Heizwerke, die Wärmenetze versorgen.

Die Bundesregierung hat durch eine Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert: Im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bildet für die Wärmenutzung eine geeignete Grundlage. Im Marktanreizprogramm wurde die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert.

Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorgt für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken. Nach Branchenangaben sind durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im vergangenen Jahr mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Millionen Euro neu initiiert worden.
Handlungsbedarf gibt es auch beim Zugang zu geologischen Daten. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern sind Bohrdaten bestehender Bohrungen in Deutschland nicht offen zu legen. Hier müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Der Bericht wird dem Bundestag zur weiteren Beratung übersandt.

Eine kürzlich erschienene Broschüre des BMU informiert umfassend über die Nutzungsmöglichkeiten der tiefen Geothermie in Deutschland. Die Publikation erteilt fachliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen für Investoren und hat dazu die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen und Zusammenhänge über verschiedene Nutzungssysteme der tiefen Geothermie auf eine verständliche Weise zusammengestellt.

Es besteht die Möglichkeit die Broschüre „Nutzungsmöglichkeiten der Tiefen Geothermie in Deutschland“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter folgender Email-Adresse bmu [at] broschuerenversand.de - mail">bmu [at] broschuerenversand.de  kostenlos zu bestellen.
Auch der Geothermiebericht steht im Internet unter www.erneuerbare-energien.de als Download zur Verfügung.

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