Über die fliegende, also oberirdische verlegte Leistung soll nach Beendigung der ersten Bohrung das heiße Wasser eines Kurzzeitpumpversuches in die Kanalisation abgeleitet werden. Der Kurzzeitpumpversuch ist nötig um die Fündigkeit nachzuweisen. Nun hatten Anwohner in der Gemeinderatssitzung bedenken geäußert, dass sich die Kinder an der vom heißen Wasser aufgeheizten Leitung die Hände verbrennen könnten. Auch den Lärm durch das Rauschen des Wassers und eventuellen Schwefeldunst fürchten die Anwohner.
Laut Tilo Wachter von der SGG ist die Leitung notwendig, um das Wasser nicht vor Ort versickern lassen zu müssen. Schließlich seien besonderes strenge Auflagen des Bergamtes einzuhalten, da die Bohrstelle innerhalb einer Wasserschutzzone liegen würde. Bis zur Entscheidung des Bauausschusses muss nun die SGG klären, ob das Wasser nicht doch auf dem Bohrgelände versickern kann.