Nachbarn verklagen Bayern wegen geplantem Geothermiekraftwerk

19.11.2020 | Hydrogeothermie | Karin Jehle

Gegen den Bauvorbescheid des Landratsamts Traunstein für die geplante Geothermieanlage im ostbayerischen Taching am See haben Nachbarn eine Klage gegen den Freistaat Bayern, in Vertretung durch das Landratsamt Traunstein, eingereicht. Die Projektentwickler wundern sich, denn im Genehmigungsverfahren wurden sowohl öffentliche als auch private Belange ausgiebig berücksichtigt.

Wie die Passauer Neue Presse berichtete, wurde beim Verwaltungsgericht München Klage gegen den Bauvorbescheid für das geplante Geothermiekraftwerk im Ortsteil Haus/Tengling eingereicht.

Geklagt haben ein Nachbar und vier weitere Personen, eine Klagebegründung liegt bislang nicht vor. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern beziehungsweise das Landratsamt Traunstein, welche den Bauvorbescheid genehmigt haben. Projektentwickler ist die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG, vertreten durch die beiden Geschäftsführer Bernhard Gubo und Hubertus Prinz zu Hohenlohe-Langenburg.

Projektentwickler: Landratsamt hat fundiert geprüft

Da noch keine Klagebegründung vorliegt, kann die Geoenergie Bayern lediglich vermuten, wo die Kläger sich in ihren Rechten verletzt sehen könnten. Für das Tiefengeothermieprojekt gebe es strenge Auflagen seitens des Bayerischen Landesamts für Umwelt; man habe alle öffentlichen und privaten Belange ausgiebig berücksichtigt und das Landratsamt Traunstein habe die Unterlagen fundiert geprüft.

Einer der Kläger ist Ingo Tönnesmann, der ehemalige Leiter des Bergamtes Südbayern. „Welche Einwendungen der Kläger Ingo Tönnesmann geltend machen will, gibt uns Rätsel auf“, erklärt Geschäftsführer Gubo gegenüber der PNP. „Ich denke, dass Herr Tönnesmann seine Einwendungen nicht auf wasserrechtliche Themen stützen kann.“ Denn für den Grundwasserschutz sei umfassend gesorgt; umfangreiche Vorkehrungen sorgten dafür, dass das geförderte Thermalwasser sich keinesfalls mit dem Grundwasser vermischen könne.

Und auch für den Schallschutz lägen Gutachten vor, die darlegten, dass die Grenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts deutlich unterschritten seien. Hinzu kommt, dass alle Kläger gar nicht im Einwirkungsbereich des Geothermiekraftwerks wohnen. „Unter Umständen steht ihnen gar keine sogenannte Klagebefugnis zu“, zitiert die PNP Geschäftsführer zu Hohenlohe-Langenburg.

Behutsame Projektplanung – Schritt für Schritt

Die Geoenergie Bayern gibt an, dass sie bei ihrer Projektplanung behutsam vorgegangen sei. Eine Bauvoranfrage besagt zunächst, dass ein Geothermiekraftwerk am vorgesehenen Standort prinzipiell genehmigungsfähig ist. Erst wenn man erfolgreich gebohrt habe und nach detaillierten Analysen klar sei, in welcher Menge und Temperatur man das Tiefengrundwasser fördern könne, werde man einen Bauantrag für das Kraftwerk stellen.

Zudem ist der Projektentwickler gerichtserfahren. „Geoenergie Bayern wird als Beigeladene den beklagten Freistaat Bayern vollumfänglich unterstützen. Auch bei unserem letzten Geothermieprojekt in Garching an der Alz, bei dem wir auch in einem Rechtsstreit der Nachbarn gegen den Freistaat Bayern involviert waren, überzeugte die hohe Qualität unserer Planung, sodass wir den Gerichtssaal erfolgreich verlassen durften“, berichtet Geschäftsführer Gubo der PNP.