Grüne Fernwärme effektiv fördern

Thema im Fokus 3-2021 | Karin Jehle
Grüne Fernwärme
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll den Gebäudesektor klimafreundlicher gestalten. Doch bisher folgte den Ankündigungen durch das BMWi kein Entwurf zu den konkreten Förderrichtlinien. Inwieweit sich diese Verzögerung auch auf Projekte der Tiefengeothermie mit ihren verhältnismäßig langen Entwicklungszeiten auswirkt, haben wir für diese Ausgabe des „Thema im Fokus“ Unternehmen der Geothermiebranche gefragt.

Während die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) seit Anfang des Jahres in Kraft ist, lässt ihre Schwester, die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), auf sich warten. Dabei liegt gerade in der Transformation von Wärmenetzen ein immenses Potenzial zur Dekarbonisierung von Ballungsräumen und Städten.

Sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben im April gefordert, den Entwurf zügig vorzulegen. Immerhin muss er auch noch ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen, bevor die Förderrichtlinien tatsächlich in Kraft treten können. Zudem haben die beiden Verbände Änderungsbedarf bekundet.

Wie sieht das die Geothermiebranche? Acht Unternehmen, die entweder eigene Geothermieanlagen entwickeln bzw. betreiben oder für Geothermieentwickler beratend tätig sind, haben einen Fragebogen von Enerchange beantwortet. Zusammengefasst ergibt sich ein Stimmungsbild der Branche, das sich in diesem „Thema im Fokus“ wiederfindet. Die ausführlichen Interviews werden wir in den folgenden Tagen auf dem Informationsportal Tiefe Geothermie veröffentlichen.

Aktuelle Förderprogramme für Geothermieprojekte

Aktuell können Projektentwickler beispielsweise auf das Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“ des BAFA oder das KfW-Programm 272 „Erneuerbare Energien Premium“ zugreifen. Letzteres fördert maximal vier Tiefenbohrungen pro Projekt; Erkundungsbohrungen sind von der Förderung ausgeschossen; der Förderhöchstbetrag ist bei zehn Millionen Euro gedeckelt.

Doch gerade geothermische Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass die Anfangsinvestitionen sehr hoch und auch risikobehaftet sind, während die Betriebskosten äußerst moderat ausfallen. Der BDEW fordert daher, das Fördervolumen deutlich zu erhöhen – beispielsweise in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze, die für Geothermieprojekte 40 Prozent der gesamten anfänglichen Investitionen fördern soll.

Das Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“ fokussiert auf den Neubau von innovativen Wärmenetzsystemen oder die Transformation bestehender Wärmenetze. In verschiedene Module gegliedert können bislang Machbarkeitsstudien, die Erschließung von Wärmequellen, der Bau von Wärmenetzen sowie Informationsarbeit zur Erhöhung der Anschlussquote gefördert werden. Eine Antragsstellung ist noch bis Ende 2022 möglich, doch gerade dieses Programm soll in der neuen BEW aufgehen und es ist unklar, was genau drinstehen wird.

Nicht für den Bedarf von Großstädten angemessen

Die meisten der von uns befragten Projektentwickler nutzen zwar die bestehenden Förderprogramme, stoßen aber auch – gerade in Großstädten – an deren Grenzen. Beispielsweise fallen die Stadtwerke München (SWM), deren neuestes Geothermieprojekt am Heizkraftwerk Süd sechs Bohrungen hat, durch das Raster, da das KfW-Programm nur vier Bohrungen fördert. „Es hat sich gezeigt, dass große Geothermieanlagen im urbanen Raum, bei denen es etwa darum geht, einerseits in immer größeren Dimensionen für die rasche Transformation der Fernwärme zu planen und andererseits den Besonderheiten und Herausforderungen einer Großstadt gerecht zu werden, mit diesen Begrenzungen nicht mehr zusammenpassen“, so Annecatrin Theis, Projektleiterin Wärmewende bei den Stadtwerken München. Darüber hinaus sei dringend eine Förderung notwendig, um EE-Wärmeerzeugungsanlagen an bestehende Wärmenetze anzubinden, damit auch Geothermieanlagen im Umland von Großstädten die städtischen Fernwärmekunden beliefern können.

Von ähnlichen Erfahrungen berichtet Uwe Zickert, Geschäftsführer der MVV Umwelt GmbH, die das bisher von einem Kohlekraftwerk gespeiste Fernwärmenetz in der Region Mannheim hin zu klimaneutraler Energieversorgung transformieren will. „Wir gehen davon aus, dass die Förderung durch die BEW auch eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Umsetzung unseres Geothermieprojektes ist“, sagt Zickert. „Das Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“, das ja in der BEW aufgeht, hat sich bisher eher an kleinere Wärmenetze gerichtet, war also für die großen Fernwärmenetze der MVV-Gruppe nicht nutzbar.“

Wartet die Branche ab?

Der BEE als Interessensvertretung der gesamten Erneuerbare-Energien-Branche beklagt in einem Positionspapier, dass eine fehlende Regulierung für die Übergangszeit, bis die BEW in Kraft tritt, Investoren und Betreiber verunsichere und sie bei der Entwicklung neuer Projekte daher erst mal abwarten würden. Ist dies in der Geothermiebranche mit ihren vergleichsweise langen Entwicklungszeiten auch der Fall?

Einig sind die von uns befragten Unternehmen in der Meinung, dass die BEW dringend verabschiedet werden solle. „Der deutliche Ausbau der Förderung für Wärmeprojekte ist überfällig“, konstatiert Benjamin Richter, Dipl. Betriebswirt bei Rödl & Partner „Die Umsetzung eines entsprechenden Förderprogramms wurde bereits 2015 beschlossen, die Akteure der Wärmewirtschaft warten seitdem auf die Umsetzung.“

Dr. Thomas Kölbel und Stefan Ertle von der EnBW AG, die unter anderem die Geothermieanlage Bruchsal betreibt, erklären, aufgrund der langen Projektentwicklungszeiten sei „eine kurzfristige Notifizierung nicht das Zünglein an der Waage“. Dennoch sei die BEW „für die Investitionsentscheidungen v.a. im Lichte der Stilllegung von kohlebasierten KWK-Wärmeerzeugern ausschlaggebend, so dass hier eine zeitnahe Rechtssicherheit wünschenswert ist.“

Rechtsanwalt Dr. Thomas Reif von der Partnerschaft Gaßner, Groth, Siederer & Coll sieht deutlich das Problem einer Verunsicherung bei seiner Mandantschaft: „Sehr früh stellt sich in jedem Projekt die Frage nach der Finanzierbarkeit. Ist der Projektinitiator auf Fördermittel angewiesen (wie beim Aufbau von Wärmenetzen zumeist), dann kommt es gar nicht erst zur Detailplanung, weil die Umsetzung nicht gewährleistet ist.“

Förderung vor allem für reine Wärmeprojekte essenziell

Differenziert betrachtet Jörg Uhde, Geschäftsführer Pfalzwerke geofuture GmbH und Betreiber des Geothermiekraftwerks Insheim, die Förderlandschaft: „Bei den Geothermieprojekten zur Stromerzeugung wird dies keine Verzögerung bringen, da diese ja über das EEG finanziert werden. Bei den in Zukunft hoffentlich häufiger werdenden Projekten zur Wärmeversorgung ist die BEW dagegen essenziell.“

Dem schließt sich Bernhard Gubo, Geschäftsführer der Geoenergie Bayern Beteiligungen GmbH, die im Osten Bayerns gerade neue Projekte entwickelt, an: „Die Förderprogramme schließen eine Lücke für reine Wärmeprojekte ohne Verstromung der geothermalen Wärmeenergie. Für die Geothermie sind diese Programme im Einzelfall das entscheidende Momentum.“

Und auch im Südwesten der Republik wird die BEW sehnlichst erwartet, wie Klaus Preiser, Geschäftsführer badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG aus Freiburg, erklärt: „Wir warten voller Hoffnung auf die neue BEW. Nachdem über viele Jahre Energiewende hauptsächlich als Stromwende gesehen wurde, ist die Wärmewende mittlerweile als äußerst wichtiger Teil der gesamten Energiewende in den Köpfen angekommen, in den Köpfen der Gebäudeeigentümer, der Kommunen, der Investoren, der Forschungsinstitutionen, der Verbände und damit auch der Politiker.“

Für eine bezahlbare Umsetzung der Wärmewende braucht es nun geeignete Instrumente. Ist die geplante BEW überhaupt ausreichend ausgestattet?

Reicht das Fördervolumen von einer Milliarde pro Jahr?

Der BDEW fordert in einer immerhin rund 100 Seiten umfassenden Kurzstudie ein Fördervolumen in der BEW von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr bis zum Jahr 2030 für alle regenerativen Energien im Wärmebereich. Welcher Teil davon für die Entwicklung geothermischer Projekte notwendig wäre, wird nicht näher beziffert.

Die im November 2020 erschienene Studie „Klimaneutrales Deutschland 2050“ visiert bis 2030 einen Beitrag von zehn Terrawattstunden (TWh) jährlich aus geothermaler Fernwärme an (wir berichteten). Einer der Autoren, Marco Wünsch von der Prognos AG, stellte die Studie auch im Webinar Blickpunkt Geothermie vor, die Aufzeichnung steht nun auf unserem YouTube-Kanal bereit.

Wir haben die Geothermiebranche nun gefragt, wie eine fundierte staatliche Förderung aussehen sollte, damit sie diesen Beitrag zur Fernwärmeversorgung auch leisten kann. Immerhin geht es um eine Verzehnfachung der aktuellen Wärmeleistung aus tiefer Geothermie.

Geothermie benötigt davon mindestens ein Viertel

Kommt die Förderung in der angekündigten Höhe, geht es um zehn Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre. Die von uns befragten Unternehmen kalkulierten, dass davon mindestens ein Viertel für die Geothermie notwendig wäre. Teilweise sind es sogar deutlich mehr. So sieht Benjamin Richter von Rödl & Partner allein für die bundesweite Netzinfrastruktur einen Investitionsbedarf von mehr als sieben Milliarden Euro bis 2030: „Um die beschlossenen Ziele bis 2030 erreichen zu können, müssen laut AGFW allein 22.000 km Fernwärmeleitungen gebaut werden. Hinzu kommen die Investitionen im Bereich Erzeugung und die vielen notwendigen Maßnahmen für die mittel und dünn besiedelten Gebiete.“

Thomas Reif schlüsselt den Bedarf folgendermaßen auf: „10 TWh korrespondieren mit 200 bis 400 Geothermieprojekten. Unterstellt man vereinfacht einen durchschnittlichen Zuschuss zu den Bohrungen von je 10 Mio. Euro und zu den Netzkosten von 10 bis 20 Mio. Euro, dann beträgt das Zuschussvolumen bei kleinen Projekten 20 Mio. Euro und bei großen Projekten 30 Mio. Euro (Größe bezogen auf die Netzlänge). Den Bedarf bei 400 kleinen Projekten beziffern wir daher überschlägig auf 8 Mrd. Euro, bei 200 großen Projekten auf 6 Mrd. Euro (also mindestens zwei Drittel des jährlichen Fördervolumens).“

Stefan Ertle und Dr. Thomas Kölbel von der EnBW AG geben zudem zu bedenken, dass „in Abhängigkeit der regionalen Akzeptanz gegebenenfalls Geothermieprojekte mit einer möglichen Zeitverzögerung, dann aber geballt realisiert werden dürften.“ Dann wäre der Förderbedarf auf einen Schlag sehr hoch. Zudem sei zu prüfen, „inwiefern übergangsweise auch eine auf Vollbenutzungsstunden basierte Betriebsförderung bei ausschließlichen Wärmeerzeugern mittels tiefer Geothermie angewendet werden kann. Damit könnte die Entwicklung der Wärmepreise im Zuge der Transformation stabilisiert werden.“

Mehr Gebäude an die Fernwärme

Um die Wärmepreise und damit die Frage „Einzelgebäude sanieren oder auf Fernwärme setzen?“ ging es auch im letzten Thema unseres Stimmungsbildes. Zweifelsohne ist es für die Energiewende im Gebäudesektor dringend notwendig, den Bestand zu sanieren. Investitionen von Gebäudeeigentümer*innen in Wärmedämmung und effizientere Heizungstechnik unterstützt seit Januar 2021 die „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)“. Problematisch ist, dass darin immer noch fossile Varianten enthalten sind, wie Gas-Hybridheizungen, die einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien verwenden, und sogar Gasbrennwert-Heizungen, die lediglich über die Option verfügen, zukünftig regenerative Wärme einzubinden (Renewable Ready). Da Heizungsanlagen eine langfristige Investition sind, zementiert dies die Nutzung von fossilem Erdgas auf Jahrzehnte.

Schließen Gebäudeeigentümer*innen ihr Haus dagegen an ein Fernwärmenetz an, erhalten sie nur dann eine Förderung, wenn dieses eine Erneuerbare-Energien-Quote von mindestens 25 Prozent aufweist. Der BDEW findet dies inkonsequent und ineffizient, denn „die Mindestanteile erneuerbarer Energien werden heute und in den nächsten Jahren von nur wenigen Wärmenetzen erfüllt werden – jedoch mittelfristig von allen.“ Die Förderung für dezentrale Heizungen in Wärmenetzgebieten untergrabe die Wirtschaftlichkeit der Netzinfrastruktur.

Stattdessen schlägt der BDEW vor, den Anschluss von Einzelgebäuden an ein Fernwärmenetz nicht vom aktuellen Anteil erneuerbarer Energien abhängig zu machen, sondern von einem ausgearbeiteten Transformationsplan für das gesamte Netz. In Fernwärmegebieten sollten dezentrale Heizungssanierungen sogar von der Förderung ausgenommen werden. Ist dies ein guter Ansatz, um mehr Haushalte zum Anschluss an die Fernwärme zu bewegen?

Attraktive Fernwärme versus Einzelgebäude

In dieser Frage hatten die von uns befragen Unternehmen unterschiedliche Ansichten. Dr. Thomas Reif hält einen solchen indirekten Anschlusszwang für unnötig: „Wird die Heizungssanierung energetisch sinnvoll durchgeführt, hilft das zweifellos beim Klimaschutz. Entscheidet sich ein potenzieller Kunde dann aus ökonomischen Gründen gegen einen Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz, sollte der Versorger seine Preis- und Produktpolitik und/oder seine Vertriebsarbeit überprüfen. Nach unserer Erfahrung setzt sich ein vernünftig gestaltetes Fernwärmeangebot aus Geothermie ohne Lenkungsmaßnahmen oder Zwang beim Kunden durch.“

Anncatrin Theis von den SWM unterstützt den Vorschlag des BDEW, die Förderung an Transformationspläne der Fernwärmebetreiber zu knüpfen: „Der konkrete bereits jetzt erzielte Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmenetz hängt vor allem von der Größe des gesamten Netzes und damit von der Bemessungsgrundlage ab. So mag der in der BEG geforderte Anteil von 25 Prozent Erneuerbaren Energien in vielen Nahwärmenetzen bereits erreichbar sein; für das Gesamt-Wärmenetz von Großstädten ist ein solcher Anteil aber aktuell in der Regel nicht zu erreichen.“ Letztlich gehe es ja darum, die richtigen Anreize und notwendigen Voraussetzungen für die Wärmenetztransformation zu schaffen.

Bernhard Gubo (Geoenergie Bayern Beteiligungen GmbH) findet den Ansatz gerade für ländliche Strukturen zu eng gefasst: „Hier könnte der bereits jetzt schon mögliche Anschlusszwang helfen, um die Aufrechterhaltung CO2-intensiver Strukturen zu unterbinden, vor allem wenn Fernwärmenetze sich bereits im Entstehen befinden.“

Klaus Preiser (badenovaWÄEMEPLUS) fordert gar Verbrennungsverbote in Innenstädten, „weil wir nur so erstens die Effizienz der Anlagen erhöhen, zweitens schnell die CO2-Belastung runterkriegen und drittens weitere Schadstoffe wie Staub, NOx etc. drastisch reduzieren können.“ Wo grüne Fernwärme verfügbar sei, solle es keine Förderung für dezentrale, fossile Heizungstechnologien mehr geben, so dass sich diese auf die Gebiete konzentrieren könne, wo Wärmwende gemacht werden muss, ohne dass Fernwärme zur Verfügung steht.

Aktuelle Förderlandschaft diskriminiert die grüne Fernwärme

Dr. Thomas Kölbel und Stefan Ertle (EnBW) erklären, dass in der „derzeitigen Ausgestaltung der BEG Wärmenetze diskriminiert werden, da diese einen Mindestanteil an Erneuerbaren haben müssen, der über den Bedingungen anderer Technologien liegt. Dies gilt z.B. für dezentral installierte Erdgasheizungssysteme. Hier wäre zumindest eine Angleichung der Förderbedingungen im Sinne eines technologieoffenen Level-Playing-Field wünschenswert.“

Auch Uwe Zickert (MVV) hält die aktuelle Regelung der BEG für kontraproduktiv: „Tatsache ist, dass die Dekarbonisierung eines Fernwärmenetzes einfacher, schneller, günstiger und sozialer gestaltet werden kann als die Vergrünung jedes einzelnen Gebäudes. Daher muss ein politisches Interesse darin bestehen, dass möglichst viele Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.“ Angetrieben auch durch den Kohleausstieg werde man in den kommenden zehn Jahren einen massiven Wandel bei der Erzeugung von Fernwärme sehen. „Daher ist grüne Fernwärme keine Utopie, sondern eine absehbare Realität und klimapolitische Notwendigkeit. Es ist sinnvoll, diese Entwicklung voranzutreiben und zu nutzen – gerade auch durch die Struktur der Förderlandschaft.“

Klimaschutz: verbrauchergerecht und generationengerecht

Gerade der Gebäudebestand ist es, der die höchsten CO2-Emissionen verursacht. Doch ebendort sei der Ausbau der Fernwärme ins Stocken geraten, sagt Benjamin Richter (Rödl & Partner): „Die Politik ist hier aufgerufen gegenzusteuern, um auch im Bestand die effiziente und CO2-freie Fernwärme zu befördern. Eine Abkehr von der Förderung fossiler Heizungstechnologien halte ich für sinnvoll, vor allem in Fernwärmegebieten. So lange die CO2-Bepreisung allerdings noch auf dem heutigen Niveau ist, sollte ein ergänzendes Förderprogramm die Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber den fossilen Energieträgern schließen, um die Verbraucher nicht zusätzlich zu belasten.“

Mieter*innen können es sich nicht aussuchen, wie das Gebäude, in dem sie wohnen, beheizt wird. Entsprechende Fördermittel können helfen, auch ihnen eine preisstabile und klimafreundliche Wärmeversorgung zu ermöglichen. Denn auch dies gehört zum „Level-Playing-Field“: Grüne Fernwärme aus Geothermie ist mit sehr hohen Anfangsinvestitionen und langfristig niedrigen Betriebskosten verbunden. Sind die hohen Investitionskosten durch eine Förderung aus der BEW abgefedert, sollten Verbraucher*innen auch von den geringen Wärmegestehungskosten profitieren können.

Jörg Uhde (Pfalzwerke geofuture) schlägt den Bogen bis zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als nicht verfassungskonform abwatschte, weil die Regierung nicht in allen Entscheidungen den Klimaschutz berücksichtigt. Dies betreffe natürlich auch Entscheidungen zur Förderpolitik, mit denen der Klimaschutz hätte vorangebracht werden können: „Zusammengefasst kann man sagen, dass man hier sehr schön eine Unterlassungssünde der politisch Verantwortlichen feststellen kann.“

Bleibt zu hoffen, dass die im Vorfeld der Bundestagswahl plötzlich aufkommende Betriebsamkeit aller Parteien in Sachen Klimaschutz gemeinsam mit den Forderungen aus der Energiebranche der BEW auf die Sprünge helfen. Denn ohne einen deutlich höheren Anteil grüner Fernwärme wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht zu schaffen sein. Das Bundeswirtschaftsministerium ist gefordert, endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu reformieren.

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