Die Genehmigung der Landesbergdirektion im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ist aber an ein aktuelles Thema geknüpft. Die Betreiberfirma Geoenergy darf mit der Tiefenbohrung erst beginnen, wenn dem Amt „gutachtlich überzeugend nachgewiesen (wird), dass von Bohrung und späterem Betrieb der Anlage keine erhöhte Erdbebengefahr“ ausgehen wird, so Matthias Henrich, Pressesprecher der zuständigen Behörde.
Auch Jürgen Kappenstein, Bürgermeister von Ketsch, einer benachbarten Gemeinde von Brühl im Rhein-Neckar-Kreis, macht sich Sorgen unter anderem wegen möglicher Erdbeben. Die Entfernung der Ketscher Wohnbebauung zur geplanten Geothermie-Anlage ist seiner Ansicht nach nicht groß. (va)
Quelle: (1,2) www.morgenweb.de
Bohrbetriebsplan in Brühl verlängert
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