Wie die PNP berichtete, habe die Regensburger FG-Gruppe, Mitgesellschafter des Kirchweidacher Geothermieprojektes, das auf dem Firmengelände befindliche Pumpenhaus von einem Schlüsseldienst öffnen lassen und die Pumpe zur geothermischen Fernwärmeversorgung abgeklemmt. Daraufhin habe sie ein neues Schloss einbauen lassen, so dass die kommunale Betreibergesellschaft Kirchweidacher Energie GmbH (KiwE) zunächst keinen Zugriff mehr gehabt habe.
Darauf habe die KiwE die Polizei gerufen und einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gestellt. Sie verschaffte sich ihrerseits mittels eines Schlüsseldienstes wieder Zugang zum Pumpenhaus, konnte die Pumpe jedoch laut PNP nicht direkt wieder reaktivieren.
Die Kirchweidacher Geothermieanlage versorgt sowohl das Fernwärmenetz der Gemeinde als auch die örtlichen Gewächshäuser mit Wärme aus der Tiefe. Aufgrund des Pumpenausfalls habe die KiwE nun auf deutlich teurere Energie aus Erdgas zurückgreifen müssen.
Hintergrund: Streit um Gesellschafteranteile
Die Kirchweidacher Energie GmbH (KiwE), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde Kirchweidach in Bayern, hatte im August 2016 sämtliche Geschäftsanteile der Geoenergie Bayern GmbH übernommen. Damit war die Gemeinde Eigentümerin des Bohrlochs und Nutznießerin der geothermalen Fernwärme.
Ebenfalls Gesellschafterin ist die FG Geothermie GmbH Regensburg, die Geothermieprojekte mit eigenen Bergrechten entwickelt. Die KiwE bezieht ihre Fernwärme zu einem sehr günstigen Preis. Mit Beginn der Stromproduktion müssen die Verträge jedoch neu verhandelt werden. Ein erstes Modul zur geothermischen Stromerzeugung der Firma Orcan liegt bereits auf dem Gelände und wartet auf die Inbetriebnahme.
Die FG Geothermie wirft der Gemeinde Kirchweidach nach Angaben der PNP vor, sie verschleppe den Kraftwerksbau, um weiterhin die günstige Fernwärme nutzen zu können. Für die Inbetriebnahme des Moduls sei der Einbau einer neuen Pumpe mitsamt entsprechender Verrohrung vonnöten.
Die Gemeinde wiederum hält dem entgegen, dass auch sie die Aufnahme der Stromproduktion anstrebe. Es stünden jedoch noch Genehmigungen aus.
Nicht nur der aktuelle Vorfall wird ein gerichtliches Nachspiel haben – es sind auch noch Verfahren vor dem Landgericht und dem Handelsgericht Traunstein anhängig. Schade, dass aufgrund dieser gesellschafterischen Querelen die vorbildliche Nutzung der Geothermie vor Ort in den Hintergrund gerät und die Stromproduktion mittels einer auf den jeweiligen Wärmebedarf ausgerichteten modularen Anlage (wir berichteten) nicht aufgenommen werden kann.