Neue Förderangebote der Tiefen Geothermie - Nordrhein-Westfalen

01.06.2023 | Rachel McRae

Um die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen eines Förderprogramms neue Fördermöglichkeiten und Richtlinien mitunter für die Nutzung von Erdwärme erlassen. Bis zu 230 Millionen Euro sollen der Erschließung geothermischer Energie und für Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern sowie für PV-Hausstrom und Kleinwindanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Mithilfe der Förderrichtlinie „Klimaschutztechnik“ als Teil des Förderprogramms progres.nrw, möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 sowie für eine Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern beitragen. Infolge einer Novellierung des Programmbereichs wurden nicht nur neue Förderschwerpunkte aufgenommen, sondern zudem die maximalen Förderhöhen zum Teil deutlich erhöht. Besonders die Mitteltiefe und Tiefe Geothermie profitiert hierbei. Der Wissensausbau und Wissenstransfer, aber auch die Umsetzung geothermischer Projekte sind im Fokus. Neben Unternehmen und Kommunen sind auch Privatpersonen antragsberechtigt. Man wolle mit vielfältigen und kreativen Lösungen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, erklärte Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wissensausbau und Wissenstransfer

Im Sinne einer Erweiterung des aktuellen Wissensstandes sollen gemäß des Förderprogramms besonders Vorstudien sowie Machbarkeitsstudien zur mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie gefördert werden.

Vorstudien werden maximal zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert und sind auf maximal 15 Tausend Euro gedeckelt. Sofern es sich um einen interkommunalen Ansatz handelt, erfolgt eine Erhöhung des Deckels auf 25 Tausend Euro. Eine Beantragung einer Vorstudie ist gemäß der Förderrichtlinie bis zum 30. Juni 2024 möglich.   

Derweil beträgt die maximale Förderhöhe von Machbarkeitsstudien 70 Prozent je nach Unternehmensgröße. Mit einem absoluten Deckel von 55 Tausend Euro bzw. 85 Tausend Euro im Falle eines interkommunalen Ansatzes.

Explorationsmethoden

Weitere Fördergegenstände beziehen sich auf die Exploration mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie, wie beispielsweise seismische Messungen.

Je nach Unternehmensgröße können hierbei bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. 2D-Seismiken werden maximal mit 300 Tausend Euro bzw. bei einem interkommunalen Ansatz mit maximal 500 Tausend Euro gefördert. Die Förderhöhen für 3D-Seismiken liegen mit maximal 2,5 Millionen Euro bzw. 3,5 Millionen Euro bei einem interkommunalen Ansatz deutlich höher.

Allerdings wird eine Förderung nur gewährt, sofern eine vollwertige Vorstudie und Machbarkeitsstudie gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie vorliegen und die Laufzeit nicht länger als 24 Monate beträgt.

Dubletten und Erdwärmesonden

Bezuschusst wird auch die Erschließung mittels mitteltiefer Dubletten und Erdwärmesonden. Dabei erhalten Dubletten bis zu einer maximalen Tiefe von 1.500 Metern eine Zuwendung von 400 Euro pro Meter, bzw. maximal 600 Tausend Euro je Bohrung.

Die Förderhöhen für mitteltiefe Erdwärmesonden liegen bei 80 Euro pro Meter bei einer maximalen Tiefe von 600 Metern, 150 Euro pro Meter bei einer maximalen Tiefe von 1000 Metern und 250 Euro pro Meter bei einer maximalen Tiefe von 1.500 Metern, bzw. maximal bei 300 Tausend Euro.  

Quelle:

Rödl & Partner

Beteiligte Firmen